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26.10.2010 - dvb-Presseservice

BKK: Wettbewerb um „gute Risiken“ mit seriösen Informationen

Obwohl die Private Krankenversicherung durch das GKV- Finanzierungsgesetz deutlich begünstigt wird, ändert dies nichts an den drohenden PKV-Beitragserhöhungen.

Künftig soll nach dem Willen der Gesundheitspolitik bereits nach einem einjährigen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (im nächsten Jahr voraussichtlich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über 4.125 Euro) ein Wechsel in die PKV möglich sein. Dabei ist es besonders wichtig, dass die GKV-Versicherten, die ab Januar wechseln könnten, die damit verbunden Risiken kennen, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist kaum möglich.

Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: „Jeder freiwillig Versicherte sollte sich den Schritt in die PKV gut überlegen. Zentrale Vorteile der GKV sind neben dem Solidarprinzip vor allem die beitragsfreie Familienversicherung. Von den privaten Krankenversicherern werden derzeit verstärkt die sogenannten ‚guten Risiken’ mit dem Hinweis auf die voraussichtliche Erhöhung des gesetzlich festgelegten Einheitsbeitragssatzes in der GKV umworben. Es ist äußerst unseriös, nicht auch auf die absehbare Kostenentwicklung der privaten Tarife hinzuweisen. “

Die Vorteile, die gesetzliche Krankenkassen für viele Versicherten bieten, werden - gerade bei der Werbung der freiwilligen Versicherten gesetzlicher Kassen - gern „vergessen“. Nachfolgend einige Bereiche, in denen die gesetzlichen Kassen gegenüber den Privaten sehr gut abschneiden:

Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Für Kinder gilt dies bis zum 23. Lebensjahr (Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre). In der PKV muss jedes Mitglied einzeln versichert werden.

Leistungsanspruch: Bei Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit.

Beitragsfreie Zeit: Erhält der GKV-Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist er von den Beiträgen befreit. Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Zeit.

Krankengeld: Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent vom Bruttogehalt bis zu 78 Wochen. Bei der Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren wird Krankengeld gewährt (zehn Tage pro Jahr und Kind, für Alleinstehende 20 Tage). In der PKV ist Krankentagegeld abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Haushaltshilfe/häusliche Krankenpflege: In der GKV werden Haushaltshilfen bei Klinik- oder Kuraufenthalten bezahlt, wenn der Partner berufstätig ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In der PKV werden in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe nicht übernommen. Auch für häusliche Krankenpflege besteht in der GKV in der Regel ein Anspruch von bis zu vier Wochen, je Krankheitsfall. In der PKV werden dafür die Kosten nicht übernommen.

Gesundheitsförderung: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Angebote zur individuellen wie zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten bzw. zu bezuschussen. In der PKV dagegen gibt es keine Angebote zur individuellen oder betrieblichen Gesundheitsförderung.

Empfängnisverhütung: Die GKV übernimmt die Kosten zur Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr nach ärztlicher Verordnung. Diese Kosten werden in der PKV nicht übernommen.

Psychotherapie: Die GKV erstattet 20 therapeutische Sitzungen. Bei Erfolg wird meist eine weiterführende Therapie bewilligt. Bei einer analytischen Psychotherapie können bis zu 300 Stunden übernommen werden. Die PKV übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie nur teilweise und abhängig vom jeweiligen Tarif. Versicherte, die einen Basistarif abgeschlossen haben, müssen die Therapie selbst bezahlen. Ab dem Standardtarif wird eine begrenze Zahl von Therapiestunden übernommen. Erst im höchsten Tarif übernimmt die private Krankenversicherung auch die Psychotherapie mit einer unbegrenzten Anzahl von Sitzungen.



Frau Christine Richter
Leiterin Büro Berlin
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