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25.06.2009 - dvb-Presseservice

BMF erzwingt Prüfung aller Zeitwertkonten

Am 17.06.2009 hat das Bundesfinanzministerium endlich das lang erwartete Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten veröffentlicht. Erfreulicherweise enthält das Schreiben wenig Überraschungen. Denn die Inhalte entsprechen weitgehend dem bereits bekannten Entwurf vom September 2008 sowie den im Januar 2009 angekündigten Ergänzungen.

„Nachdem jetzt endlich Rechtssicherheit herrscht, ist es an der Zeit, alle bestehenden Wertkonten-Vereinbarungen auf Übereinstimmung mit den aktuellen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen“ empfiehlt Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting aus Grasbrunn bei München und verweist auf den Wertkonten-Check der febs (http://www.febs-consulting.de/aktuelles unter „Downloads“). Im einzelnen sind dabei insbesondere die folgenden Punkte zu beachten.

Wo Wertkonto draufsteht ist nicht immer ein Wertkonto drin

Das BMF schränkt den Begriff des Wertkontos in Anlehnung an die Definition der Sozialversicherungsträger ein wenig ein. D.h. Vereinbarungen, die das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentli­chen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen ver­folgen (sog. Flexi- oder Gleitzeitkonten), fallen danach nicht unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens. „Das eröffnet für die Praxis durchaus gewisse Gestaltungsspielräume“ macht Katrin Kümmerle, Wertkonten-Expertin der febs allen Unternehmen Hoffnung, die mit den neuen Regelungen nicht ganz zufrieden sind. Bei den o.g. Modellen ist der Arbeitslohn grundsätzlich erst bei Zufluss, d.h. Auszahlung oder Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, zu versteuern.

Nur ohne den Chef

Geschäftsführer und Vorstände kommen rückwirkend seit 01.02.2009 nicht mehr in den Genuss von Wertkonten. Bereits bestehende Wertguthaben können allerdings ohne weitere Einzahlungen auch in der Zukunft bestehen bleiben. Das Wertkontenverbot greift auch dann, wenn ein beherrschender Gesellschafter nicht als Geschäftsführer sondern nur als „normaler“ Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist. Eine Sonderregelung gilt zukünftig auch für befristet Beschäftigte. Für sie sind Wertkonten nur möglich, wenn das Guthaben noch während der Befristung für eine Freistellung genutzt werden kann.

Verlust ausgeschlossen – auch für den Bestand!

Wertkonten, deren Verzinsung von der Entwicklung einer Kapitalanlage abhängen, haben keine freie Fahrt mehr nach unten. Wenn auch über 2009 hinaus steuerfreie Einzahlungen ins Wertkonto erfolgen sollen, so muss eine Werterhaltungsgarantie ins Modell integriert werden. D.h. zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss in Höhe der ein­gestellten Beiträge gewährleistet sein. Dies gilt allerdings nicht nur für alle Neueinzahlungen, sondern auch für den Wertguthabenbestand zum 31.12.2008 sowie die Einzahlungen im Laufe des Jahres 2009. Damit ist das BMF nunmehr auf einer Wellenlänge mit dem Sozialversicherungsrecht. Wichtig: Die Werterhal­tungsgarantie gilt vor Abzug etwaiger Kosten für die Kapitalanlage – im Unterschied zu den Regelungen im Soziaversicherungsrecht. Die Werterhaltungsgarantie kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart oder aber vom jeweiligen Anlageinstitut sicher­gestellt werden.

Praktische Auswirkungen

Wird gegen eine oder mehrere steuerliche Vorgaben verstoßen, so sind bereits die Ein­zahlungen ins Wertkonto zu versteuern. Die Zinsen daraus sind als Einkünfte des Arbeit­nehmers aus Kapitalvermögen zu behandeln.

Allen betroffenen Unternehmen ist spätestens jetzt zu empfehlen, bestehende oder ge­plante Modelle sorgfältig überprüfen zu lassen. Denn bei den unterschiedlichen Anforderungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht steckt der Teufel im Detail. Unter http://www.febs-consulting.de/aktuelles unter „Downloads“ bietet febs einen Wertkonten-Check ab 90,00 € an.



Frau Katrin Kümmerle
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: 089/ 890 42 86 0
E-Mail: katrin.kuemmerle@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
http://www.febs-consulting.de/