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11.06.2007 - dvb-Presseservice

BPI: Medizinischer Fortschritt muss ankommen

Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln zum Vorteil für die Patienten einsetzen / Wissenschaft fordert klare Spielregeln

„Mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln haben wir die reelle Chance, ein deutliches Mehr für die Patienten zu erreichen. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle an die gesetzlich vorgegebenen Spielregeln halten und diese positiven Ansätze der Gesundheitsreform auch entsprechend anwenden“, erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Berlin. „Wir brauchen eine verbesserte Datengrundlage, um die realen Prozesse unserer Gesundheitsversorgung abzubilden und damit Arzneimittel in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis adäquat bewerten zu können. Neben der Pharmaindustrie müssen auch die Krankenkassen und der Staat ihren Beitrag dazu leisten“, betonte Prof. Dr. Günter Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik (IfG), München. Wissenschaft und Pharmaindustrie ziehen hier an einem Strang. Gemeinsam setzen sie sich für eine sachliche und ergebnisoffene Diskussion um die zukünftige Arzneimittelversorgung in Deutschland ein. Gefordert wird u. a. die Fokussierung auf die Teilhabe des Patienten am medizinischen Fortschritt, der Einbezug der Versorgungsrealität, eine transparente Verfahrensweise bei der Bewertung, die Erweiterung der Datenbasis und die Bereitstellung der technischen Forschungsinfrastruktur des Bundes.

 

Bei einer vom BPI initiierten Expertenkonferenz in Hannover unter der Leitung von Prof. Dr. F. W. Schwartz, Medizinische Hochschule Hannover und Prof. Dr. Günter Neubauer (IfG), verständigten sich Wissenschaftler aus der Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie auf Verfahren, wie zukünftig eine Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln ausgestaltet werden kann. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf die Alltagsbedingungen gelegt werden, unter denen Arzneimittel angewendet werden, so die Experten. Erst nach einem mehrjährigen Einsatz in der Praxis, könne der Nutzen eines Arzneimittels im Verhältnis zu den Kosten wissenschaftlich bewertet werden. Auch sollten zukünftig die Reduzierung der Krankheitsdauer oder der Krankenhaustage mit in die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel einfließen.

 

Wissenschaftler der beteiligten Fachgebiete Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie haben in 10 Thesen (Hannoveraner Erklärung) Kriterien und Verfahrensvorschläge für die notwendige Verbesserung der Datengrundlage und Analysen für eine alltagsbezogene Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln zusammengefasst.

 

„Die Pharmaindustrie schließt sich den Forderungen der Wissenschaft für eine effiziente Kosten-Nutzen-Bewertung an. Dies schließt die Akzeptanz eines Bewertungsergebnisses auf der Grundlage der festgelegten Kriterien mit ein“, so der BPI-Vorsitzende Wegener.

 

Mit der Expertenkonferenz zur Kosten-Nutzen-Bewertung hat der BPI seine vor einem Jahr gestartete Initiative zur Verdeutlichung des Beitrages von Arzneimitteln für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung in Deutschland fortgesetzt.



Herr Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030/27909-131
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de

Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI)
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpi.de