BVK: Kritik des Sachverständigenrats am MoRaKG berechtigt
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat heute in seinem neuen Gutachten "Das deutsche Finanzsystem: Effizienz steigern - Stabilität erhöhen" das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften (MoRaKG) kritisiert. Damit bekräftigt der Rat die vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) geäußerte Kritik am MoRaKG. Der BVK teilt die Einschätzung des Sachverständigenrats, dass die Absicht der Bundesregierung, dem Venture Capital-Bereich einen vorteilhafteren Gesetzesrahmen zu geben, gut gemeint, aber ineffektiv ausgestaltet ist. Die Maßnahmen des durch das MoRaKG geregelten neuen Gesetzes für Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG) sind zu kurz gegriffen und nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für die deutsche Private Equity-Branche insgesamt nachhaltig zu verbessern.
Der Private Equity-Standort Deutschland gewinnt
durch das MoRaKG vor allem bei den wichtigen internationalen Investoren nicht an
Attraktivität. Der BVK würde eine grundlegende Überarbeitung des MoRaKG
begrüßen, da es in seiner jetzigen Fassung an den Bedürfnissen der Branche
vorbei geht. Selbst im vom WKBG anvisierten Venture Capital-Bereich wird es
keine Breitenwirkung erzielen. In einer Umfrage unter den BVK-Mitgliedern hatte
nur eine einstellige Zahl der Mitglieder signalisiert, dass sie erwägen, unter
das WKBG zu gehen. Ein Grund hierfür ist, dass die vorgesehenen Kriterien für
die Steuertransparenz sehr restriktiv ausfallen und sogar enger gefasst sind,
als die bisher hierfür relevante Verwaltungsanweisung des
Bundesfinanzministeriums, auf dessen Grundlage die meisten BVK-Mitglieder
derzeit ihre Fonds auflegen.
Zwar bezeichnet der Sachverständigenrat das
MoRaKG als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert die getroffenen
Maßnahmen allerdings als nicht ausreichend, um die durch die 2009 kommende
Abgeltungssteuer nochmals verschärfte, steuerliche Diskriminierung der
Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung auszugleichen.
Das Gesetzesvorhaben verfehlt das Ziel, einen einheitlichen Wagniskapitalmarkt
in Deutschland zu schaffen, und damit der Gründungsfinanzierung Impulse zu
verleihen. Die Einführung des Gesetzes für Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG)
durch das MoRaKG führt zu einer Rechtszersplitterung im Private Equity-Markt. So
werden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften von der BaFin,
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) von den Wirtschaftsministerien der
Länder beaufsichtigt.
Zudem befürchten die Autoren, dass die im Gesetz
geregelten, relativ restriktiven Anforderungen an die Zielgesellschaften von
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften die erwünschten positiven Effekte auf
die Gründungsfinanzierung mit Wagniskapital limitieren werden. Hierzu zählen
etwa die Beschränkung der Zielgesellschaften auf Kapitalgesellschaften und die
Größenbeschränkung auf Zielunternehmen mit maximal 20 Mio. Euro Eigenkapital. Wegen
der verschiedenen Bedenken hinsichtlich Ausgestaltung und Wirksamkeit des MoRaKG
auf die Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland, raten die Autoren eine
zeitnahe Anpassung des Gesetzes im Zuge einer Gesetzesevaluierung durchzuführen.
Nach Untersuchungen von Deutsche Bank Research führt eine Steigerung der
Venture Capital-Investitionen um einen Prozentpunkt im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt zu einer Steigerung des realen Wirtschaftswachstums um 0,44
Prozentpunkte. Könnten die deutschen Venture Capital-Investitionen im Verhältnis
zur Wirtschaftskraft in Europa gleichziehen, könnte das Wirtschaftswachstum
hierzulande statistisch gesehen um 0,25 Prozentpunkte gesteigert werden. Private
Equity könnte somit der Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft sein.
Voraussetzung ist freilich, dass es europäisch wettbewerbsfähige und vor allem
verlässliche Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland gibt.
Frau Dörte Höppner
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BVK Bundesverband Deutscher
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