Anzeige
18.06.2008 - dvb-Presseservice

BVK: Kritik des Sachverständigenrats am MoRaKG berechtigt

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat heute in seinem neuen Gutachten "Das deutsche Finanzsystem: Effizienz steigern - Stabilität erhöhen" das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften (MoRaKG) kritisiert. Damit bekräftigt der Rat die vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) geäußerte Kritik am MoRaKG. Der BVK teilt die Einschätzung des Sachverständigenrats, dass die Absicht der Bundesregierung, dem Venture Capital-Bereich einen vorteilhafteren Gesetzesrahmen zu geben, gut gemeint, aber ineffektiv ausgestaltet ist. Die Maßnahmen des durch das MoRaKG geregelten neuen Gesetzes für Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG) sind zu kurz gegriffen und nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für die deutsche Private Equity-Branche insgesamt nachhaltig zu verbessern.

Der Private Equity-Standort Deutschland gewinnt durch das MoRaKG vor allem bei den wichtigen internationalen Investoren nicht an Attraktivität. Der BVK würde eine grundlegende Überarbeitung des MoRaKG begrüßen, da es in seiner jetzigen Fassung an den Bedürfnissen der Branche vorbei geht. Selbst im vom WKBG anvisierten Venture Capital-Bereich wird es keine Breitenwirkung erzielen. In einer Umfrage unter den BVK-Mitgliedern hatte nur eine einstellige Zahl der Mitglieder signalisiert, dass sie erwägen, unter das WKBG zu gehen. Ein Grund hierfür ist, dass die vorgesehenen Kriterien für die Steuertransparenz sehr restriktiv ausfallen und sogar enger gefasst sind, als die bisher hierfür relevante Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, auf dessen Grundlage die meisten BVK-Mitglieder derzeit ihre Fonds auflegen.

Zwar bezeichnet der Sachverständigenrat das MoRaKG als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert die getroffenen Maßnahmen allerdings als nicht ausreichend, um die durch die 2009 kommende Abgeltungssteuer nochmals verschärfte, steuerliche Diskriminierung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung auszugleichen. Das Gesetzesvorhaben verfehlt das Ziel, einen einheitlichen Wagniskapitalmarkt in Deutschland zu schaffen, und damit der Gründungsfinanzierung Impulse zu verleihen. Die Einführung des Gesetzes für Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG) durch das MoRaKG führt zu einer Rechtszersplitterung im Private Equity-Markt. So werden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften von der BaFin, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) von den Wirtschaftsministerien der Länder beaufsichtigt.

Zudem befürchten die Autoren, dass die im Gesetz geregelten, relativ restriktiven Anforderungen an die Zielgesellschaften von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften die erwünschten positiven Effekte auf die Gründungsfinanzierung mit Wagniskapital limitieren werden. Hierzu zählen etwa die Beschränkung der Zielgesellschaften auf Kapitalgesellschaften und die Größenbeschränkung auf Zielunternehmen mit maximal 20 Mio. Euro Eigenkapital. Wegen der verschiedenen Bedenken hinsichtlich Ausgestaltung und Wirksamkeit des MoRaKG auf die Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland, raten die Autoren eine zeitnahe Anpassung des Gesetzes im Zuge einer Gesetzesevaluierung durchzuführen.

Nach Untersuchungen von Deutsche Bank Research führt eine Steigerung der Venture Capital-Investitionen um einen Prozentpunkt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt zu einer Steigerung des realen Wirtschaftswachstums um 0,44 Prozentpunkte. Könnten die deutschen Venture Capital-Investitionen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft in Europa gleichziehen, könnte das Wirtschaftswachstum hierzulande statistisch gesehen um 0,25 Prozentpunkte gesteigert werden. Private Equity könnte somit der Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft sein. Voraussetzung ist freilich, dass es europäisch wettbewerbsfähige und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland gibt.  



Frau Dörte Höppner
Tel.: +49-30-30 69 82 - 22
Fax: +49-30-30 69 82 - 20
E-Mail: hoeppner@bvk-ev.de

BVK Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
Reinhardtstraße 27c
10117 Berlin
Deutschland
http://www.bvk-ev.de/