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14.07.2010 - dvb-Presseservice

BVK-Mitglieder erkennen Entscheidungen des Ombudsmanns an

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben auf ihrer Jahrestagung in Berlin durch eine Satzungsänderung die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen anerkannt. Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvermittlerrechts 2007 können Versicherte bei Beschwerden über Versicherungsvermittler den Versicherungsombudsmann anrufen, allerdings ohne dass dessen Entscheidungen verbindlich sind. Nur bei Beschwerden gegenüber den Versicherungsunternehmen kann der Ombudsmann in Streitigkeiten bis zu 5.000,00 Euro verbindliche Entscheidungen treffen. Diese Diskrepanz ergibt sich daraus, dass die Versicherungsunternehmen Mitglieder des Vereins „Versicherungsombudsmann“ sind, nicht aber auch die Vermittler. Mit dem Beschluss der BVK-Mitglieder, auch die Entscheidungen des Ombudsmanns anzuerkennen, wird nun die Lücke geschlossen.

„Ich bin froh, dass der BVK nicht nur im Beirat dieser anerkannten Schlichtungsstelle vertreten ist, sondern auch alle 10.000 BVK-Mitglieder die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen akzeptieren und damit zum Ausdruck bringen, dass die Beachtung der Ombudsmann-Entscheidungen zu den Berufsregeln der Verbandsmitglieder gehört“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dadurch gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem besseren Verbraucherschutz, der auch in unserem Leitbild und unseren Berufsregeln festgeschrieben ist.“

In einem Schreiben an den BVK stellte der Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch fest, dass der BVK damit dem Grundgedanken der außergerichtlichen Streitbeilegung und dem Verbraucherschutz in bemerkenswerter Weise entspricht. Dadurch würde der BVK dem Ansehen der Versicherungskaufleute dienen.

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Versicherte kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden, wenn Differenzen über Versicherungs- und Vermittlungsleistungen bestehen. Mitglieder des eingetragenen Vereins sind mehr als 281 Versicherungsunternehmen mit einer Marktabdeckung von 95 Prozent sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Jährlich werden mehr als 15.000 Beschwerden bearbeitet.

Laut Jahresbericht 2009 des Versicherungsombudsmanns blieb die Anzahl der Eingaben gegen Versicherungsvermittler mit 479 Beschwerden (Vorjahr 461) bzw. 2,64 % in etwa konstant. Davon waren 261 unzulässig und 28 wurden nicht weiter verfolgt. Die Gesamtzahl der in 2009 eingegangenen Beschwerden sank gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % auf 18.145.



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228/22805-16
Fax: 0228/22805-50
E-Mail: h.d.schaefer@bvk.de

BVK Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Kekuléstr. 12
53115 Bonn
www.bvk.de

Der BVK wurde in Berlin gegründet und feierte 2001 sein 100jähriges Bestehen. Ihm sind 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvermittler angeschlossen. Der BVK vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.