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Badische Rechtsschutzversicherung AG bringt verbesserten Rechtschutztarif für Privatpersonen auf den Markt

Die Badische Rechtschutzversicherung hat am 01.04.2010 einen neuen Rechtschutztarif für Privatpersonen mit zahlreichen Leistungsverbesserungen auf den Markt gebracht. Das Beitragsniveau bleibt unverändert und deutlich preiswerter als der Marktdurchschnitt.

Hohe Flexibilität und Innovationsbereitschaft

Dabei bietet kaum eine andere Rechtsschutzversicherung so aktuellen Versicherungsschutz wie der Rechtschutzversicherer aus Baden. „Veränderungen in der Rechtsprechung und in den sonstigen Rahmenbedingungen verfolgen wir aufmerksam und können daher sofort auf neue Anforderungen reagieren“, so Roland Fahrner, Vorstand der Badischen Rechtsschutzversicherung AG. „In dieser Flexibilität liegt ein klarer Wettbewerbsvorteil unseres Unternehmens.“ Ein Beispiel ist die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit im neuen Tarif – ein wichtiges Leistungsmerkmal gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit (beitragsfrei im Tarif proComfort, gegen geringen Mehrbeitrag bei proSB).

Unschlagbarer proComfort-Tarif

Neben einer europaweit unbegrenzten Versicherungssumme trägt der neue proComfort-Tarif auch der veränderten demographischen Entwicklung Rechnung: Die Beratung für Vorsorgeverfügungen (Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht) ist beispielsweise beitragsfrei mitversichert. Ebenso Eltern, die im Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Wer den neuen proComfort-Tarif abschließt und über einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bei der Badischen Rechtsschutzversicherung verfügt, darf sich zusätzlich freuen: Alle weiteren selbstgenutzten Wohneinheiten im Inland sind ab sofort beitragsfrei mitversichert. Den gesamten Leistungskatalog finden Sie unter www.bgv.de bzw. unter www.makler.bgv.de.