Bausparkassen: Kündigungsrecht auf wackligem Grund
Wer einen älteren, hoch verzinsten Bausparvertrag hat, will ihn möglichst behalten. Verständlich, dass Bausparkassen diese Kunden loszuwerden versuchen. Das OLG Hamm hat einer Kasse nun Recht gegeben, allerdings ist die Begründung umstritten.