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19.05.2011 - dvb-Presseservice

BdV: Kein überstürzter Wechsel aus gesetzlicher Krankenkasse

Private stellen Kostenfalle für verunsicherte Versicherte

Eine gesetzliche Krankenkasse ist bereits zahlungsunfähig und muss geschlossen werden. Andere Kassen sind finanziell angeschlagen und verlangen Zusatzbeiträge. Viele Versicherte fragen sich, wo das noch hinführen soll. Manche erwägen deshalb den Wechsel in die private Krankenversicherung. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Ich kann Versicherte verstehen, die verunsichert sind und Alternativen suchen. Doch ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist meist nicht der richtige Weg!“

Möglich ist der Wechsel in die Private (PKV) für Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011: 49.500 Euro) in einem Kalenderjahr übersteigt und voraussichtlich auch im Jahr darauf darüber liegen wird. Wer freiwillig in der Gesetzlichen versichert ist, kann ebenfalls wechseln. Das trifft etwa auf Selbstständige zu. Thorsten Rudnik: „Verbraucher sollten sich nicht von günstigen Einstiegsbeiträgen blenden lassen. Zwar liegen die zuerst meist unter dem Kassenbeitrag, steigen aber für Ältere bis zur Unbezahlbarkeit an. PKV-Unternehmen entfernen sich von den Fakten, wenn sie vorgaukeln, keine Finanzierungsprobleme zu haben.“

In den vergangenen Jahren erhöhten die privaten Krankenversicherer die Beiträge durchschnittlich um fünf Prozent. Eine BdV-Umfrage aus 2008 ergab, dass ein Viertel der Befragten einen Anstieg in den vorigen fünf Jahren von durchschnittlich mehr als zehn Prozent hinnehmen mussten, in einigen Fällen sogar noch deutlich mehr. Thorsten Rudnik hat nachgerechnet: „Aus einem Monatsbeitrag von 300 Euro für einen 35-Jährigen werden bei einer jährlichen Erhöhung um fünf Prozent kaum noch bezahlbare 2.112 Euro im Alter von 75 Jahren.“

Bevor Verbraucher den Weg in die private Krankenversicherung wählen, sollten sie sich unbedingt neutral und unabhängig beraten lassen beispielsweise durch Verbraucherschutzorganisationen wie Verbraucherzentralen oder den Bund der Versicherten. Eine Rückkehr in die Gesetzliche ist selten möglich. Einem Ruheständler bleibt oft nur noch der Wechsel in den abgespeckten Basistarif.

Der BdV als Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte ist Herausgeber der Broschüre „Gut versichert … in der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse“ herausgebracht. Sie bietet eine gute Entscheidungshilfe in der Frage, gesetzlich oder privat versichern? Dazu beschreibt sie Unterschiede zwischen den beiden Systemen und geht dabei auch auf spezielle Lebensumstände ein. Die Broschüre kann unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf heruntergeladen oder telefonisch unter 04193 94222 angefordert werden.



Tel.: 04193-94222
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Postfach 1153
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www.bundderversicherten.de



Gesetzlich Versicherte (GKV) erwägen nach Kassenpleite den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Der BdV warnt vor einer übereilten Entscheidung. Foto: BdV