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19.05.2009 - dvb-Presseservice

BdV begrüßt Erfolg des Datenschutzes: Geheimniskrämerei gestoppt

Jahrelang ist der BdV Sturm dagegen gelaufen. Jetzt ist die Geheimniskrämerei der Versicherer gestoppt: „Ab sofort können alle Versicherungsnehmer ganz einfach auf Anfrage erfahren, welche Daten die Versicherungswirtschaft über sie gespeichert hat“, versichert Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Im Gegensatz zu früher müssen Versicherer seit April 2009 Betroffenen sogar unaufgefordert mitteilen, das und was sie über sie in der Datenbank erfasst haben.

 „In der Vergangenheit wird sich so mancher Versicherungskunde gewundert haben, dass keine Gesellschaft mit ihm weitere Policen abschließen wollte. Die ahnten vermutlich nicht einmal, dass sie von der Branche heimlich als unsichere Kantonisten stigmatisiert worden waren“, sagt Lilo Blunck.

Um Versicherungsbetrug zu verhindern, haben im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierte Unternehmen 1993 eine Datenbank aufgebaut: In HIS, dem „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“, sollten unzuverlässige Kunden erfasst werden.

 In dieser Datenbank wurden seither – angeblich in codierter Form – Daten für Kfz-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Sach- und Lebensversicherungen gehortet. Ein Rückschluss auf konkrete Personen sei ausgeschlossen, beteuerte der GDV wiederholt. Lilo Blunck: „Die privaten Krankenversicherer kochen ihr eigenes Süppchen. Sie führen in einer separaten Liste mit anderem Regelwerk ihre missliebigen Kunden auf.“

Der BdV hat keineswegs etwas gegen die Bekämpfung von Versicherungsbetrügern. Seine Kritik richtete sich gegen die Geheimniskrämerei der Versicherungswirtschaft: Deren Datensammelleidenschaft blühte im Verborgenen. Versicherungsnehmer wussten nicht, was über sie gesammelt und welche Daten über sie gespeichert wurden.

 Es ist durchaus zu befürchten, dass möglicherweise unbescholtene, vielleicht einfach nur unbequeme Kunden im Datendickicht hängen geblieben sind. Der BdV begrüßt deshalb das gemeinsame Engagement von Datenschutzbeauftragten und der Versicherungswirtschaft, das schließlich dazu geführt hat, dass die „Datensammler“ jetzt zurückrudern.

BdV-Tipp: Wer wissen will, ob sich über ihn Daten im HIS befinden, kann es erfahren. Es genügt ein Brief mit einer Kopie des Personalausweises an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin. Die Auskunft ist kostenlos. Wer glaubt, der Eintrag sei falsch, sollte widersprechen. Das ist allerdings nur beim eigenen Versicherer und nicht beim GDV möglich.



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