Befreiung von der Rentenversicherung für Syndikusanwälte gestrichen
Bis zum 3.4.2014 hat die Rentenversicherung Rechtsanwälte, die bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, von der Rentenversicherungspflicht befreit. Das eröffnete den Weg in die Versorgungswerke. Dann entschied das BSG, dass Syndikusanwält ...