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25.09.2007 - dvb-Presseservice

Bei ARAG-Penny-Kooperation bleiben Verbraucherrechte auf der Strecke

Der Versicherungskonzern ARAG und der Discounter Penny haben ihre im letzten Jahr begonnene Kooperation fortgesetzt. Seit dem 17. September bietet der Discounter bundesweit in rund 2000 Filialen eine Unfallversicherung für Kinder an.

Wie der Düsseldorfer Branchendienst „versicherungstip“ berichtet, erklärt Penny dabei jedoch nicht als Versicherungsvermittler aufzutreten und hebelt damit die Regeln des neuen Vermittlergesetzes zum Nachteil der Verbraucher aus. Der „versicherungstip“ hat beim Bundeswirtschaftsministerium und Verbraucherministerium nachgefragt, was man gegen die Ausweitung solcher Vertriebspraktiken, mit denen Verbraucherschutzregelungen umgangen werden, zu unternehmen gedenkt.

Bereits die Erstauflage der Kooperation zwischen Versicherungskonzern und Lebensmitteldiscounter war aus Gründen des Verbraucherschutzes in die Kritik geraten. Penny mußte schließlich eine Unterlassungserklärung für seine für Verbraucher irreführende Werbung abgeben.

Der „versicherungstip“ gibt deshalb zu bedenken, daß bei solchen Vertriebswegen weder eine individuelle Analyse erfolgt, noch eine Beratung zu einem bedarfsgerechten und passenden Produkt angeboten wird. Den vermeintlich billigsten Versicherungsschutz einzukaufen, kann sich im Schadensfall als teure Fehlentscheidung herausstellen. Wer seinen Versicherungsschutz erweitern oder überprüfen lassen will, sollte sich an einen qualifizierten und registrierten Vermittler wenden.



Herr Uwe Kremer
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