Berechnung der Kapitalanforderungen: EU-Versicherungsaufsicht verschärft Regeln
Ab 2018 sollen Versicherer mit einem niedrigeren Langfrist-Zins kalkulieren. Die EU-Versicherungsaufsicht hat die Regeln für die Berechnung von Kapitalanforderungen verschärft. Kritik kommt vom deutschen Branchenverband.