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14.07.2011 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeit muss nicht zur Existenzkrise werden

In die Haushaltskassen der meisten Familien fließen Einnahmen aus dem Beruf. Wird der Hauptverdiener arbeitslos, muss es trotzdem weitergehen. Droht aber der besonders schwere Schicksalsschlag der Berufsaufgabe, etwa durch Krankheit, stehen betroffene Familien oft vor einer dramatischen Situation. Die Württembergische Lebensversicherung AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, rät insbesondere jungen Erwerbstätigen und Berufseinsteigern zu einer kritischen Bestandsaufnahme und schlägt Lösungen mit Zukunftsperspektiven vor.

Über Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind nach den aktuellsten Umfragen nur 60 Prozent der Arbeitnehmer hinreichend informiert. Und noch schlimmer: Jeder zweite Berufstätige geht davon aus, im Ernstfall ausreichend finanziell abgesichert zu sein. Mit 20 Prozent entsprechend gering fällt der Teil aus, der das Risiko der Berufsunfähigkeit tatsächlich abgesichert hat. Dabei müssen jährlich 200.000 Männer und Frauen ihren angestammten Beruf aufgeben, weil sie vermindert erwerbsfähig geworden sind. Und bei der heutigen Arbeitsmarktsituation zunehmender Spezialisierung ist ein erfolgreicher Start in einen völlig neuen Beruf stark erschwert. Was oft bleibt, ist Arbeitslosigkeit und Leistungen nach Hartz IV.

Im Ernstfall kann man tief fallen

Die Hauptursache für den zwangsweisen Berufsausstieg sind zu 90 Prozent Krankheiten und nicht etwa Unfälle. Als Arbeitnehmer ist man durch die gesetzliche Rentenversicherung gegen Berufsunfähigkeit zwar abgesichert, aber die gesetzliche Invalidenrente oder auch Erwerbsminderungsrente zahlt nur noch, wenn man fast komplett erwerbsunfähig ist. Sie beträgt beispielsweise bei einem bisherigen Bruttoeinkommen von 2500 Euro gerade einmal rund 419 Euro. Nur Betroffene, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten mit 800 Euro die volle Erwerbsminderungsrente. Arbeitnehmer, die nach dem 1.Januar 1961 geboren worden sind, trifft es ganz hart: bei ihnen fällt der Berufsschutz weg, und sie können im Falle einer Berufsunfähigkeit auf jede andere Tätigkeit des Arbeitsmarktes verwiesen werden. Ausbildung und früherer Verdienst zählen nicht mehr. Berufsanfänger sind oft gar nicht abgesichert, da sie eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen müssen. Auch Hausfrauen, Studenten oder Selbständige erhalten meistens gar keine Leistungen vom Staat.

Initiativen auf privater Basis

Da die gesetzliche Versorgung auch bei den Anspruchsberechtigten ohnehin nur noch eine Grundsicherung darstellt, hinterlässt sie bei einem Verlust der Arbeitskraft bei allen eine oft existenzbedrohende Lücke. Sie zu schließen kann nur in privater Initiative über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geschehen. In Verbindung mit der Invaliditätsrente kann sie zur Absicherung des Lebensstandards dienen. Denn je nach Eintrittsalter des Leistungsfalles kann das durch die Berufsunfähigkeit entgangene Arbeitseinkommen – auch bei Normalverdienern - sehr rasch mehrere hundertausend Euro betragen. Wie wichtig eine BU ist, zeigt sich auch an dem Modell einer Vorsorgepyramide, deren wichtigstes Ziel eine ausgeglichene Versorgungsstruktur des Menschen ist. Dort ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als existenzielles Vorsorgeprodukt in der untersten und damit tragenden Ebene aufgeführt.

Flexible Versicherungsmodelle

Die Ausgestaltung der BU ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manche Policen bieten für jeden Bedarf die passende Lösung. So gibt es beispielsweise für Berufseinsteiger, Schüler, Auszubildende und Studenten bis 30 Jahre die sogenannte Einsteiger-BU zu einem niedrigen Anfangsbeitrag. Eine zweite Variante ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Geld-zurück-Effekt“. Dabei werden die erwirtschafteten Überschüsse in einen Fonds angelegt. Im Fall der Berufsunfähigkeit wird dann neben der Rente das zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit vorhandene Fondsguthaben ausbezahlt. Bei entsprechender Wertentwicklung kann das sogar die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigen. Eine dritte Form ist die Kombination einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer privaten Rentenversicherung. So ist es möglich, sich gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit abzusichern und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.

Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier das Prinzip: je älter man ist, desto teurer ist eine BU. Außerdem wird dem Geschlecht sowie der Gesundheit und der Beruf des Versicherten Rechnung getragen. Ein Dachdecker wird bei seinem Berufsrisiko sicher mehr bezahlen müssen als ein Bankkaufmann. Dennoch gilt: Auch „ungefährliche“ Berufe sollten abgesichert sein, zumal die Versicherungsprämien dafür gut zu tragen sind.



Herr Dr. Immo Dehnert
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung in allen Lebenslagen. 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen. Das große Vertrauen, das die W&W-Gruppe bei ihren sechs Millionen Kunden genießt, gründet sich auf die Kompetenz, das Engagement und die Kundennähe von 6.000 Außendienst-Partnern. Unterstützt von Direkt-Aktivitäten, kann jeder Außendienst-Partner der W&W-Gruppe alle Vorsorge-Bedürfnisse seiner Kunden aus einer Hand erfüllen. Die W&W-Gruppe hat sich als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.



Handwerker stärker gefährdet als Freiberufler und Sachbearbeiter. Doch auch Bürojobs schützen nicht vor Berufsunfähigkeit. Grafik: Württembergische Lebensversicherung AG