Bundesarbeitsgericht erschwert Detektiv-Überwachung von Arbeitnehmern

Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter nicht auf bloßen Verdacht hin durch Detektive überwachen lassen. Diese dürfen nur dann zur Kontrolle eingesetzt werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung wie Vortäuschen einer Krankhe ...

Verlag Versicherungswirtschaft aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen