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Bundesfinanzhof: Häusliches Arbeitszimmer absetzbar. Auf Hausratversicherung achten!

Seit 2007 können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch unter erschwerten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof ernstliche verfassungsmäßige Bedenken (Az: VI B 69/09) geäußert. Lehrer, Außendienstler, Nebenberufler und Heimarbeiter können damit vorerst wieder den Fiskus an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen. Doch dies kann zu einer gefährlichen Deckungslücke in der Hausratversicherung führen, erklärt die uniVersa Versicherung aus Nürnberg. Dort sind Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bereits die Anerkennung des Finanzamtes als Arbeitszimmer oder die Anmeldung eines klein- oder nebenberuflichen Gewerbes kann ausreichen, dass der Ausschluss greift. Es gibt allerdings vereinzelt Anbieter, die beruflich genutzte Räume in der Hausratversicherung bis zu bestimmten Grenzen kostenfrei mitversichern. So leistet beispielsweise die uniVersa in der Exklusivdeckung bis zu 15.000 Euro. Das ist deutlich günstiger, als eine extra Geschäftsinhaltsversicherung abzuschließen. Betroffene sollten bei ihrer Versicherung nachfragen, ob und bis zu welchen Grenzen ihr Arbeitszimmer oder Büro versichert ist.