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Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) klagt gegen die febs Consulting GmbH wegen unerlaubter Rechtsberatung

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) hat beim Landgericht Hamburg ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die febs Consulting GmbH (febs), München, eingeleitet. Durch dieses Verfahren soll der febs untersagt werden, Rechtsberatung unter Verstoß gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Zeitwertkonten anzubieten und/oder durchzuführen.

Die febs bezeichnet sich als unabhängigen Sachverständigen für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Gleichzeitig ist febs ein registrierter Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) und hat daher keine Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem RDG.

febs wirbt bundesweit mit Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen. Dabei werden unter anderem auch die formelle Prüfung bestehender Pensionszusagen auf Anpassungsbedarf und die individuelle Einrichtung von Wertkonten (Zeitwertkonten) im Unternehmen angeboten.

Ein vom BRBZ in Auftrag gegebenes allgemeines Rechtsgutachten hat ergeben, dass es sich bei Beratungstätigkeiten wie der formellen Prüfung einer Pensionszusage oder der individuellen Einrichtung eines Zeitwertkontenmodells um erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 1 RDG und nicht etwa um erlaubnisfreie Nebenleistungen im Sinne des Paragraphen 5 Absatz 1 RDG handelt.

Nachdem die febs im März 2010 eine neue Werbekampagne gestartet und dabei sogar Mitglieder des BRBZ angesprochen hatte, musste der Bundesverband reagieren. Er hat daher als berufsrechtlicher Fachverband, der die Interessen zugelassener Rechtsberater, zum Beispiel von Rechtsanwälten und Rentenberatern, schützt und sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen einsetzt, rechtliche Schritte gegen febs eingeleitet.

Dies liegt auch im Interesse der Makler und Produktanbieter, an die sich das Beratungsangebot von febs richtet. Denn insbesondere Makler sind im Falle unerlaubter Rechtsberatung einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt – auch deshalb, weil im Schadensfall fraglich ist, ob eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung trotz der unerlaubten Rechtsberatung greift.

Das Verfahren wird für den BRBZ vor dem Landgericht Hamburg von dem bundesweit führenden Berufsrechtler und Rechtsanwalt Doktor Volker Römermann geführt.

Römermann erklärte hierzu: »Es muss als absolut inakzeptabel bezeichnet werden, dass sich unterschiedliche Marktteilnehmer auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und dem artverwandten Rechtsgebiet der Zeitwertkonten permanent über die vom Gesetzgeber zum Schutz der Ratsuchenden geschaffenen Grundsätze der Rechts- und Steuerberatung hinwegsetzen. Mit diesem Musterverfahren soll diesem Treiben ein Riegel vorgeschoben werden, um die Verbraucher zu schützen.«