Anzeige
15.02.2007 - dvb-Presseservice

DVR unterstützt Alkoholverbot für Fahranfänger

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger. „Mit dieser Regelung werden Menschenleben gerettet, insbesondere in der Risikogruppe der jungen Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren“, zeigt sich DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner von der Wirkung der neuen Vorschrift überzeugt.
Das Gesetz, das im August dieses Jahres in Kraft treten soll, ist eine wirkungsvolle Maßnahme, schwere Unfälle mit Fahranfängern zu verhindern. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf keine Altersunterschiede bei den Führerscheinneulingen macht, stehen die jungen Fahrer besonders im Fokus. Rund jeder vierte an einem Alkoholunfall Beteiligte kommt aus der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen.
Das Gesetz sieht ein absolutes Alkoholverbot in der zweijährigen Führerschein-Probezeit vor. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat bewusst auf eine festgelegte Promillegrenze verzichtet, um ein „Herantrinken“ an einen bestimmten Wert zu vermeiden. Mit der Regelung soll der Risiko-Mix aus Erfahrungsmangel und Alkoholkonsum verhindert werden.
Verstöße gegen das Alkoholverbot sollen im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet werden. Verpflichtend wird darüber hinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Unterhalb eines Alkoholpegels von 0,5 Promille wird auf ein Fahrverbot verzichtet.
„Mit dem Alkoholverbot für Fahranfänger wird ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit getan“, so Kellner. Der DVR habe dieses Vorhaben von Anfang an unterstützt.
Der Gesetzentwurf spiegelt mehrheitlich auch das Meinungsbild der jungen Fahrer wider. In mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen haben sich mehr als 80 Prozent der Befragten für ein Alkoholverbot ausgesprochen. Eine konsequente gesetzliche Regelung erleichtere es ihnen, das Fahren ohne Alkohol in der Clique durchzusetzen.
Darüber hinaus wird sich der DVR gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen weiterhin darum bemühen, die hohen Unfallzahlen bei den Fahranfängern zu reduzieren. Dabei stehen verkehrserzieherische Maßnahmen, Fahrschulausbildung, Training und zielgruppenorientierte Ansprache im Vordergrund.



Herr Sven Rademacher
Tel.: +49.(0)228.4 00 01-72
Fax: +49.(0)228.4 00 01-72
E-Mail: srademacher@dvr.de

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Beueler Bahnhofsplatz 16
53222 Bonn
http://www.neues-fahren.de/neues-fahren/default.htm