Düsseldorf, Juli 2008 Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für
wichtige Gesetzesänderungen. Doch diesmal treten auch zur Jahresmitte 2008
wichtige Neuerungen in Kraft. Über die wichtigsten geben ARAG Experten einen
kurzen Überblick:
• Wer ein Gebäude, das bis einschließlich 1965 gebaut
wurde, vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorlegen
können. Für jüngere Immobilien tritt das Gesetz erst 2009 in Kraft.
•
Auch Nicht-Juristen dürfen, sofern es sich um eine Nebentätigkeit handelt und
zum entsprechenden Berufsbild passt, beratend tätig sein. Ausführliche
juristische Fachberatungen sollten aber immer noch beim Anwalt eingeholt
werden.
• Einige gesetzliche Krankenkassen erhöhen ihren Beitragssatz.
Für Betroffene gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
• Für ab
35-Jährige werden die Kosten für Hautkrebsuntersuchungen nun alle zwei Jahre von
den gesetzlichen Kassen übernommen. Hierbei entfällt die Praxisgebühr.
•
Die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen sich um 0,25 Prozent. Gleichzeitig
steigen aber auch die Beträge für die Erkrankten mit Pflegestufen sowie
allgemein für Demenzkranke.
• Wer in diesem Jahr eine
Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder eine andere Versicherung abschließt, erhält
ein ausführliches Produktinformationsblatt, das keine Fragen offen lässt. Zudem
müssen Versicherungen nun ihre jährlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten
offenlegen.
• Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen führen zum 1. Juli
das Nichtraucherschutzgesetz ein und bilden somit die bundesweiten
Schlusslichter.
• Der Regelsatz des Arbeitslosengeld-II erhöht sich von
347 Euro auf 351,00 Euro.
• Rentner können sich um eine Erhöhung ihrer
Bezüge von 1,1 Prozent freuen.
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