"Das Risiko liegt ausschließlich beim Vermittler": Warum es sich nicht lohnt, das Kleinanlegerschutzgesetz zu umgehen
Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz fallen Nachrangdarlehen, Genussrechten und ähnliche Anlagen mittlerweile unter die Erlaubnispflicht nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung. Doch ein paar findige Produktanbieter versuchen, das neue Gesetz zu umgehen. Welc ...