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14.08.2008 - dvb-Presseservice

Debeka-Chef Laue: "Private Vorsorge für den Pflegefall ist unerlässlich"

Verbesserte Leistungen in der Pflege-Zusatzversicherung

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung stark zunehmen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird sie von heute 2,1 Millionen auf über drei Millionen Personen bis zum Jahr 2030 steigen. Aufgrund dieser Veränderung wird die gesetzliche Pflegeversicherung große finanzielle Probleme bekommen, die unweigerlich zu Leistungskürzungen und/oder Beitragssteigerungen führen. Dazu kommt, dass das gegenwärtige System nur eine Grundversorgung darstellt und bereits heute mehr als 25 Prozent aller Pflegeheimbewohner zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind. "Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung wird noch erheblich steigen und die private Vorsorge für den Pflegefall ist unerlässlich", erklärt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Krankenversicherung, die auch der größte Träger der privaten Pflegepflichtversicherung in Deutschland ist. Daran werde auch die jüngste Reform der Pflegeversicherung und die Erhöhung der Beiträge nichts ändern. Ohne mehr private Eigenvorsorge, so Laue weiter, drohe sehr vielen Menschen aufgrund der finanziellen Lage eine Altersarmut mit dramatischen Folgen.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Sie kann heute durchaus 3.000 Euro oder mehr im Monat betragen. Die Pflegeversicherung ist zwar Pflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, sie deckt aber bei weitem nicht die Kosten. Ihre Leistungen reichten auch schon bei der Gründung im Jahr 1995 nicht. Der Pflegebedürftige erhält bei vollstationärer Pflege im Rahmen der gültigen Pflegesätze für allgemeine Pflegeleistungen und für soziale Betreuung zurzeit bis zu 1.470 Euro monatlich – in besonderen Härtefällen bis zu 1.750 Euro. Die verbleibenden Kosten müssen durch die eigene Rente oder das Vermögen des Pflegebedürftigen gedeckt werden. Ist das nicht vorhanden, müssen auch Kinder damit rechnen, als Unterhaltspflichtige zur Kasse gebeten zu werden.

Um zu vermeiden, dass im Pflegefall die eigenen Kinder belastet werden oder dass man später unverschuldet zum Sozialfall wird, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung, zu der auch Verbraucherschützer immer wieder raten, unverzichtbar. Je nach Pflegestufe leistet diese zum Beispiel ein vertraglich festgelegtes Tagegeld, das auch zur Deckung weiterer Kosten herangezogen werden kann. Außerdem ist die Pflege-Zusatzversicherung für diejenigen interessant, die davon ausgehen, später zu Hause und überwiegend durch Angehörige versorgt zu werden. Mit dem Tagegeld lassen sich die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Bewältigung des täglichen Lebens, wie die Bezahlung eines Helfers für den Einkauf von Lebensmitteln oder die Begleitung und das Schieben im Rollstuhl, bezahlen. Ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 1.500 Euro kostet bei der Debeka beispielsweise für einen 30-jährigen Mann monatlich 17,60 Euro und für eine 30-jährige Frau 25,40 Euro.

Bisher erstreckte sich der Versicherungsschutz der Pflege-Zusatzversicherung der Debeka auf die Pflege in Deutschland. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins europäische Ausland gab es unter Umständen finanzielle Einschränkungen. Darauf hat die Debeka jetzt reagiert und wird künftig das Pflegegeld auch bei einem Aufenthalt in anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zahlen. Dazu zählen die EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist zwar kein Mitglied des EWR, aber aufgrund von bilateralen Abkommen gleichgestellt.  



Pressesprecher -Leiter der Unternehmenskommunikation
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