Die Zahl der Pflegebedürftigen wird aufgrund der immer älter werdenden
Bevölkerung stark zunehmen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird
sie von heute 2,1 Millionen auf über drei Millionen Personen bis zum Jahr 2030
steigen. Aufgrund dieser Veränderung wird die gesetzliche Pflegeversicherung
große finanzielle Probleme bekommen, die unweigerlich zu Leistungskürzungen
und/oder Beitragssteigerungen führen. Dazu kommt, dass das gegenwärtige System
nur eine Grundversorgung darstellt und bereits heute mehr als 25 Prozent aller
Pflegeheimbewohner zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind. "Die
Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung wird noch erheblich steigen und die
private Vorsorge für den Pflegefall ist unerlässlich", erklärt Uwe Laue,
Vorstandsvorsitzender der Debeka Krankenversicherung, die auch der größte Träger
der privaten Pflegepflichtversicherung in Deutschland ist. Daran werde auch die
jüngste Reform der Pflegeversicherung und die Erhöhung der Beiträge nichts
ändern. Ohne mehr private Eigenvorsorge, so Laue weiter, drohe sehr vielen
Menschen aufgrund der finanziellen Lage eine Altersarmut mit dramatischen
Folgen.
Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Sie kann heute
durchaus 3.000 Euro oder mehr im Monat betragen. Die Pflegeversicherung ist zwar
Pflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, sie deckt aber bei
weitem nicht die Kosten. Ihre Leistungen reichten auch schon bei der Gründung im
Jahr 1995 nicht. Der Pflegebedürftige erhält bei vollstationärer Pflege im
Rahmen der gültigen Pflegesätze für allgemeine Pflegeleistungen und für soziale
Betreuung zurzeit bis zu 1.470 Euro monatlich – in besonderen Härtefällen bis zu
1.750 Euro. Die verbleibenden Kosten müssen durch die eigene Rente oder das
Vermögen des Pflegebedürftigen gedeckt werden. Ist das nicht vorhanden, müssen
auch Kinder damit rechnen, als Unterhaltspflichtige zur Kasse gebeten zu
werden.
Um zu vermeiden, dass im Pflegefall die eigenen Kinder belastet
werden oder dass man später unverschuldet zum Sozialfall wird, ist der Abschluss
einer privaten Pflege-Zusatzversicherung, zu der auch Verbraucherschützer immer
wieder raten, unverzichtbar. Je nach Pflegestufe leistet diese zum Beispiel ein
vertraglich festgelegtes Tagegeld, das auch zur Deckung weiterer Kosten
herangezogen werden kann. Außerdem ist die Pflege-Zusatzversicherung für
diejenigen interessant, die davon ausgehen, später zu Hause und überwiegend
durch Angehörige versorgt zu werden. Mit dem Tagegeld lassen sich die
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Bewältigung des
täglichen Lebens, wie die Bezahlung eines Helfers für den Einkauf von
Lebensmitteln oder die Begleitung und das Schieben im Rollstuhl, bezahlen. Ein
monatliches Pflegegeld in Höhe von 1.500 Euro kostet bei der Debeka
beispielsweise für einen 30-jährigen Mann monatlich 17,60 Euro und für eine
30-jährige Frau 25,40 Euro.
Bisher erstreckte sich der
Versicherungsschutz der Pflege-Zusatzversicherung der Debeka auf die Pflege in
Deutschland. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins europäische Ausland gab es
unter Umständen finanzielle Einschränkungen. Darauf hat die Debeka jetzt
reagiert und wird künftig das Pflegegeld auch bei einem Aufenthalt in anderen
Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zahlen. Dazu zählen die
EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist zwar kein
Mitglied des EWR, aber aufgrund von bilateralen Abkommen gleichgestellt.
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