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04.08.2011 - dvb-Presseservice

Der „Deutsche bAV Service“definiert Beratungsstandards in der bAV mit Marktführungsanspruch – Umfassende Rechtssicherheit in der bAV-Beratung für Arbeitgeber in jeder Unternehmensgröße

Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen.

Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

Einzelne Marktteilnehmer in den Bereichen der bAV und der Zeitwertkonten agieren grundsätzlich nur aus ihrem unternehmensspezifischen Blickwinkel, ohne die für Arbeitgeber unabdingbar erforderlichen interdisziplinären Aufgabenstellungen zu beachten. Der Beratungsprozess in den Segmenten der bAV und der Zeitwertkonten lässt sich jedoch aus unternehmensberatender Sicht nur mittels strikter Kompetenzenverteilung in einem professionellen Service-Netzwerk sinnvoll und sicher bewältigen.

So hat die Übernahme der Rechts- und Rentenberatung durch einen befugten Rechtsberater bzw. Rechtsdienstleister zu erfolgen, die der Finanzberatung durch den beauftragten und erfahrenen Finanzdienstleister und die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater. Zugleich sind spezialisierte Unternehmens- und Softwareexperten zu konsultieren, um darüber hinaus gehende geschäftsstrategische Möglichkeiten und Auswirkungen feststellen zu können.

Nur über den Weg der Nutzung vernetzter Spezialdienstleister können alle beteiligten Arbeitgeber und Berater in diesem Markt bestehen und gleichzeitig gegenüber dem jeweiligen Mitbewerber eine klassische Alleinstellung erreichen.

Somit besteht für Arbeitgeber und Berater durch die Nutzung der Möglichkeiten des "Deutschen bAV Service“ die einmalige Chance, die komplexen Aufgabenfelder der bAV und der Zeitwertkonten zielorientiert und lösungssicher unternehmensintern zu implementieren. Hierdurch entstehende Wettbewerbsvorteile werden in den nächsten Jahren, bedingt durch die demographische Situation in der Bundesrepublik Deutschland, die entscheidenden Erfolgsfaktoren für Arbeitgeber und auch Berater sein. So werden Arbeitgeber ohne innovative Sozialleistungs-Komponenten aus den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter benachteiligt sein, wohingegen Berater bislang nicht gekannte Ertragsquellen erschließen werden.

Als integraler Bestandteil seiner Fokussierung sensibilisiert der Deutsche bAV Service zudem für das Thema unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung. Die bundesweit geführte Diskussion zu dem Thema hat in den juristischen Fachkreisen ein eindeutiges Endergebnis gefunden: Auch die Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung darf nur durch zugelassene Rechtsberater erbracht werden. Daher steht der Deutsche bAV Service im Rahmen seiner Umsetzung dafür ein, dass rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen werden.

Aber auch die automatisierte und juristisch geprüfte Verwaltung von Versorgungswerken für alle Unternehmensgrößen steht im zentralen Blickfeld des „Deutschen bAV Service“. Ob Vertragsverwaltung, laufende Verwaltung, Unverfallbarkeitsberechnungen, Abbildung von Versorgungswerksgestaltungen – die „DbAV-Service“, als „IT-Plattform“ des „Deutschen bAV Service“, garantiert eine allumfassende Administration mit integriertem Datenaustausch und ggf. notwendiger Schnittstellenanbindung. Der Vergangenheit angehören werden daher z.B.: Probleme bei der Datenübermittlung zur Rückstellungsberechnung von Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag, fehlerhafte Aufzeichnung von entsprechenden Personenbeständen und lange Beantwortungszeiten von Informationsanfragen.



Frau Ann Pöhler
Tel.: 0221 716 176 – 0
Fax: 0221 716 176 – 50
E-Mail: info@dbav-service.de

Deutscher bAV Service
c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.deutscher-bav-service.de

Über den „Deutschen bAV Service“ und die Kenston Services GmbH

Deutscher bAV Service ® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.

Der "Deutsche bAV Service“ ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites „Kompetenzcenter“ Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen; Rechtsanwälte und Rechtsberater; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, „Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.“ sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.