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12.10.2016 - dvb-Presseservice

Der III. Kongress Maklerrecht

Steigende Besucherzahlen haben den von Blanke Meier Evers 2014 ins Leben gerufenen Kongress Maklerrecht zum festen Bestandteil des Informationsprogramms der DKM gemacht. Und das aus gutem Grund. Die sprunghafte Entwicklung der Rechtsprechung verunsichert die Maklerschaft: Sie schränkt das Tätigkeitsspektrum des Maklers in der Honorarberatung ein, bringt erhebliche Risiken für bestehende Arbeitsverträge mit Außendienstmitarbeitern mit sich und stellt sogar den Maklerstatus insgesamt in Frage.

Der III. Kongress Maklerrecht verschafft Ihnen mit Expertenvorträgen und einer prominent besetzten Podiumsdiskussionsrunde einen Überblick, was gut informierte Makler an Rechtsänderungen „auf dem Schirm“ haben sollten und versetzt Sie in der Lage, die neuen rechtlichen Herausforderungen zu meistern.

Blanke Meier Evers hat praxiserfahrene Spezialisten gewinnen können. Im Vordergrund steht bei allen Veranstaltungen, Inhabern und Führungskräften von Maklerbetrieben und
Maklervertriebsgesellschaften konkrete Handlungsoptionen für die tägliche Arbeit aufzuzeigen. Selbstverständlich können Sie auch Ihr Punktekonto „gut beraten“ aufbessern.

Der Kongress gibt Ihnen eine Orientierung im Labyrinth der Rechtsprechung zur honorarbasierten Versicherungsvermittlung. Bezogen auf das Thema Digitalisierung wird Ihnen verdeutlicht, welche rechtliche Fallstricke Sie zu beachten haben, wenn sie die technischen Möglichkeiten für Ihren Maklerbetrieb ausschöpfen. Am Beispiel der Arbeitsverträge für den angestellten Außendienst werden Sie über die Möglichkeiten und Risiken einer richterlichen Inhaltskontrolle formularmäßiger Verträge informiert. Und erstmals können Teilnehmer unter fachlicher Anleitung lernen, einen Maklervertrag selbst zu erstellen.

Der III. Kongress Maklerrecht findet am 27.10.2016 zwischen 10:00 Uhr und 15:45 Uhr in Halle 5 Raum 7 der DKM in Dortmund statt.

Themen des III. Kongresses Maklerrecht sind:

  1. Honorarvermittlung und Honorarberatung durch Versicherungsmakler
    Was geht ab: Die jüngste Rechtsprechung engt die Möglichkeiten der honorargebundenen Versicherungsvermittlung ein

  2. Maklerstatus quo vadis
    Bye Bye Berufsbild: Rechtliche Konsequenzen des Versteegen-Assekuranz-Urteils

  3. Rechtliche Herausforderungen des digitalisierten Maklerbetriebes
    Bestandsaufnahme: Digitale Konzepte für die einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette des Maklers zeigen auch in rechtlicher Hinsicht vielfältige Chancen und Risiken auf

  4. Der angestellte Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb
    Sanierungsfall: Jüngste AGB-Rechtsprechung der Arbeitsgerichte macht Arbeitsverträge zu gefährlichen Altlasten. Was muss der Makler bei der Überarbeitung seiner Außendienstmitarbeiterverträge beachten?

  5. Workshop: Erstellung eines Maklervertrages
    Hobbythek: Teilnehmer erarbeiten systematisch unter Anleitung des Referenten ihren Maklervertrag

  6. Podiumsdiskussion zum Thema „Berufsbild des Versicherungsmaklers“
    Königsmord: Wohin führt das Verbot der technischen Versicherungsmakelei? Ist der Maklerstatus noch zu retten?

    Diskussionsteilnehmer:

Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und int. Privatrecht,
Freie Universität Berlin;
Richter am Kammergericht a.D.

Prof. Dr. Matthias Beenken
Professor für BWL, insb. Versicherungswirtschaft,
Fachhochschule Dortmund

Jürgen Evers
Partner und Rechtsanwalt für Vertriebsrecht,
Blanke Meier Evers Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Dr. Hans-Georg Jenssen
Geschäftsführender Vorstand,
Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM)

Lars Widany
Vorstand und Versicherungskaufmann,
CHARTA Börse für Versicherungen AG

Oliver Meixner
Fachanwalt für Versicherungsrecht,

Johannsen Rechtsanwälte;
Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

Blanke Meier Evers
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Schwachhauser Heerstraße 25
28211 Bremen
www.bme-law.de