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Der Makler hat die Wahl

Als einer der wenigen Versicherer bietet die LV 1871 sowohl das Antrags- als auch das Invitatiomodell als Nachfolger des Policenmodells an. Darüber hinaus können Makler auch die Option als Stellvertreter des Kunden wahrnehmen. In begründeten Ausnahmefällen akzeptiert die LV 1871 auch eine Verzichtserklärung.

Bei Abschluss Service

„Wir stellen einen klaren Trend hin zum Antragsmodell fest“, sagt Michael Matz, Bereichsleiter Vertrieb/Marketing/Kommunikation. Doch: Bei der LV 1871 wählt der Vertriebspartner, welches Modell zum Einsatz kommen soll. Dabei setzt die LV 1871 noch eins drauf: Der Vermittler entscheidet, wie er dem Kunden die Unterlagen aushändigt. 

 

Er kann dem Kunden sämtliche Unterlagen zum Beispiel in Form eines Antragsbuchs persönlich übergeben oder sie sich bzw. dem Kunden von der LV 1871 direkt zusenden lassen – ein besonderer Service der LV 1871. Bevorzugt der Kunde den elektronischen Weg, kann der Vermittler die Unterlagen auch in einem Pdf-Dokument zusammenfassen und per Mail versenden, auf USB-Stick speichern oder auf CD brennen.