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24.06.2008 - dvb-Presseservice

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt – was Rentner wissen müssen

Wer ab Juli 2008 eine Rentebeantragt, sollte sie parat haben: Die IBAN- und BIC-Angaben seiner Bankverbindung. Dies gilt auch für alle, die ihre Bankverbindung ändern. „Für diejenigen, die schon eine Rente erhalten, ändert sich aber nichts. Die Rentenwerden weiterhin pünktlich ausgezahlt“, so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Die Umstellung auf IBAN und BIC wird für die bereits laufend gezahlten Renten Ende 2008 automatisch vorgenommen.

Die Banken teilen IBAN und BIC bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen mit. Wer sich nicht sicher ist, sollte in seiner Bankfiliale nachfragen, rät die Deutsche Rentenversicherung.

Die Kürzel IBAN und BIC stehenfür die International Bank Account Number und den Bank Identifier Code – sietreten an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl. Beide Angaben sind wichtige Bausteine für SEPA – Single Euro Payments Area – den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungenbestehen. Europaweit werden daher Kontonummern und Bankleitzahlen zu IBAN und BIC vereinheitlicht.




Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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