Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat heute in Abstimmung mit
dem Arbeitskreis Aktienindizes beschlossen, den Leitfaden zu den
Aktienindizes mit Wirkung zum 3. November 2008 zu ergänzen.
Demnach
kann ein Indexwert außerhalb der regulären Anpassungstermine
aus den Auswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX herausgenommen werden, wenn an
einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund
seiner aktuellen Free-Float-Marktkapitalisierung 10,0 Prozent zum
Handelsschluss überschreitet und die annualisierte Volatilität des
Kursverlaufs über die vorangegangenen 30 Handelstage (30-Tages-Volatilität)
den Wert von 250 Prozent übersteigt. Die maßgeblichen Kennzahlen werden
von der Deutsche Börse AG täglich veröffentlicht. Die Entscheidung über eine
vorzeitige Herausnahme trifft der Vorstand der Deutsche Börse AG in
Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes. Die Herausnahme erfolgt am
Ende des zweiten Handelstages nach dem Tag der Entscheidung.
Die
Unternehmen, die aufgrund dieser Regelung aus den Indizes
heraus fielen, können nur dann wieder aufgenommen werden, wenn deren
30-Tages-Volatilität (annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die
vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der Ranglistenerstellung
sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150 Prozent unterschreitet.
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