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06.04.2011 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung Bund weist Kritik an der Sozialwahl und ihren Kosten zurück

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist die jüngste Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) an der Sozialwahl und ihren Kosten entschieden zurück.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Selbstverwaltung nicht wirklich etwas bewirken könne.

Die Aussage ist falsch. Die Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen in der Rentenversicherung. So verabschiedet die Selbstverwaltung den Haushalt der Rentenversicherung und entscheidet damit über die Verwendung der Beitragsgelder. Nicht die Politik, sondern die Selbstverwaltung trifft die wichtigen Personalentscheidungen in der Rentenversicherung. Die Selbstverwaltung entscheidet über die Anlage der Beitragsgelder, mit der Folge, dass die Rentenversicherung während der Finanzkrise im Vergleich zu anderen Institutionen kein Geld verloren hat. Die Selbstverwaltung trifft alle organisatorischen Entscheidungen – keine IT-Anlage und kein Gebäude kann ohne ihre Zustimmung angeschafft werden – und sie hat großen Einfluss bei der Ausgestaltung der Rehabilitation.

Gerade die bei der Sozialwahl gewählte Selbstverwaltung garantiert die vom BdSt geforderte sparsame Haushaltsführung. Die Selbstverwaltung wird von den Beitragszahlern gewählt und stellt eine sparsame Verwendung ihrer Beiträge sicher. Im Vergleich zu anderen Institutionen sind die Verwaltungskosten in der Rentenversicherung sehr niedrig. Sie liegen bei gerade einmal 1,5 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung.

Auch hat die Selbstverwaltung sichergestellt, dass die Verwaltungskosten in der Rentenversicherung in den letzten fünf Jahren um rund 400 Millionen Euro reduziert wurden. Ohne Selbstverwaltung gäbe es auch kein Ehrenamt in der Sozialversicherung. An dessen Stelle müssten vielfach hauptamtliche Bedienstete treten, die diese Aufgaben erfüllten, was zu einer Steigerung der Verwaltungskosten führen würde. Dies alles verkennt der Steuerzahlerbund bei seiner Kritik an der Selbstverwaltung.

Die Versicherten und Rentner haben darüber hinaus einen erheblichen Nutzen durch die Selbstverwaltung. Die ehrenamtlichen Versichertenberater der Rentenversicherung sind Teil der Selbstverwaltung und stellen eine kostenlose Beratung „in der Nachbarschaft“ auch nach Feierabend oder am Wochenende sicher. Selbstverwalter entscheiden auch über die Widersprüche der Versicherten und Rentner, wenn diese mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind.

Die Selbstverwaltung kann nicht über die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Rentenversicherung entscheiden.

Die Entscheidungen über die Leistungen der Rentenversicherung müssen dem Gesetzgeber vorbehalten sein. So ist etwa die Entscheidung über die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen von 65 auf 67 Jahre von so weitreichender Bedeutung, dass sie vom Deutschen Bundestag getroffen werden muss. In keinem Land der Welt wird eine solche Entscheidung von der Rentenversicherung selbst getroffen. An der Festlegung des Beitragssatzes ist die Rentenversicherung durch die Bestimmung der notwendigen Datenbasis beteiligt.

Der BdSt kritisiert die Urwahl, bei der zwischen verschiedenen Listen mit ihren Kandidaten ausgewählt werden kann.

Beispielsweise „Stuttgart 21“ zeigt doch, dass die Menschen mehr Beteiligung an staatlichen Entscheidungen und mehr Mitspracherechte wollen. Genau dies garantiert die Sozialwahl. Ein Verzicht auf die Urwahl wäre also absolut

Der BdSt kritisiert die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit zur Sozialwahl und die Versendung einer Wahlvorankündigung.

Eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zur Sozialwahl ist notwendig und sinnvoll. Dies gilt auch für die Versendung einer Wahlvorankündigung an die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten können von ihrem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn sie ausreichend über die Wahl informiert sind. Erhebungen im Vorfeld haben ergeben, dass das Thema Sozialwahl bei den Wahlberechtigten vielfach unbekannt und daher erklärungsbedürftig ist.

Zum einen findet, anders als bei Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen, bei der Sozialwahl kein Wahlkampf statt, der die Wahlberechtigten auf die Wahl aufmerksam macht. Zum anderen gibt die Deutsche Rentenversicherung Bund, anders als verschiedene andere Institutionen, keine flächendeckenden Publikationen heraus, die alle Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl erreichen, um hierüber zu informieren. Daher hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die Aufgabe, im Interesse der Wahlberechtigten in angemessener Weise auf die Sozialwahl hinzuweisen. Ein Verzicht auf eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zur Sozialwahl würde zu einer deutlich geringeren Wahlbeteiligung und damit zur Schwächung der Selbstverwaltung beitragen. Nur eine starke Selbstverwaltung kann wirkungsvoll die Interessen der Beitragszahler gegenüber der Politik durchsetzen.

Der BdSt kritisiert, dass die Wahlvorankündigung und der Wahlbrief nicht zusammengefasst wurden.

Das zweistufige Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit dem Versand einer Wahlvorankündigung und dem folgenden separaten Versand der Wahlunterlagen rund sechs Wochen später, ist das wirtschaftlichste Verfahren. Es ist kostengünstiger als die Übermittlung aller notwendigen Informationen und der Wahlunterlagen in einem Brief. Hierbei entstünden höhere Herstellungs- und Portokosten. Das von der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelte Verfahren zur Information ihrer Wahlberechtigten hat im Übrigen bereits vor längerer Zeit Einzug in die gesetzlichen Wahlrechtsvorschriften gefunden.

Der BdSt kritisiert, dass die Menschen kein Interesse an der Sozialwahl hätten und verweist darauf, dass nicht einmal ein Drittel der Wähler an der letzten Soziawahl teilgenommen hätte.

Die Wahlbeteiligung kann in einer Demokratie nicht Maßstab dafür sein, ob eine Wahl stattfindet oder nicht. Eine niedrige Wahlbeteiligung gab es auch bei Europa- oder Kommunalwahlen. Es wird zu Recht auch in diesen Fällen nicht darüber diskutiert, ob die Wahl abgeschafft werden soll.

Der BdSt kritisiert die Sozialwahl als zu teuer.

Demokratie hat ihre Betriebskosten. Die Kosten für die Sozialwahl liegen bei unter einem Euro pro Wahlberechtigten, und das alle sechs Jahre. Das sollte jedem Wahlberechtigten seine Mitbestimmung Wert sein.

Der Bund der Steuerzahler hat eine in diesem Zusammenhang an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichtete schriftliche Anfrage mit 0,00 Euro frankiert. Hierfür musste die Deutsche Rentenversicherung Bund ein erhöhtes Beförderungsentgelt (Nachporto) zahlen. Wer, wie der Bund der Steuerzahler, eine sparsame Verwendung öffentlicher Mittel anmahnt, muss diesen Maßstab auch selbst anwenden und darf den Beitragszahlern keine unnötigen Kosten aufbürden, um sich selber zu entlasten.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
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10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de