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24.09.2009 - dvb-Presseservice

Deutsches Ärztenetz Gynäkologie schließt bundesweit ersten Facharztvertrag für Gynäkologische Praxen mit der BKK salvina ab

Früherkennung sichern, Innovationen ermöglichen, Akzeptanz erhöhen. Das ist die kurze Formel des ersten Facharztvertrages für Gynäkologische Praxen zwischen dem Deutschen Ärztenetz Gynäkologie und der BKK salvina, der ersten deutschen Krankenkasse für Frauen.

Die gesetzlichen Leistungen zur Früherkennung und Prävention in der Versorgung von Frauen sind von ihrer Zielrichtung her, Krankheiten frühzeitig zu erkennen als vorbildlich zu bezeichnen. Gleichwohl ist in den letzten Jahren ein Stillstand bei der Weiterentwicklung dieses wichtigen Versorgungsbereiches festzustellen. Nur etwa jede 2. Frau nimmt dieses Angebot regelmäßig wahr. In ländlichen Regionen ist die Quote deutlich schlechter, bei etwa 15 %.

„Wir wollen mit diesem Vertrag ein Zeichen setzen!“ so Dr. Helmut Klemm, der Vertreter des Deutschen Ärztenetzes Gynäkologie. „Allen Unwägbarkeiten der derzeitigen Gesundheitspolitik zum Trotz wollen wir als gynäkologische Fachärztinnen und Fachärzte die Vorsorgeangebote für unsere Frauen medizinisch sinnvoll weiterentwickeln und wir wollen die Inanspruchnahme mit attraktiven Angeboten erhöhen..“

„Für mich ist es schon fast skandalös, wie die Ressourcen des Gesundheitswesens fehlgeleitet werden oder par ordre de mufti in falsche Projekte gesteckt werden müssen“, so Werner Wedig, der Vorstand der salvina. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir einen Partner gefunden haben, der mit uns gemeinsam an einer neuen Zielsetzung arbeitet. Mit diesem Vertrag werden wir die Versorgungsgerechtigkeit für Frauen erhöhen“.

Die Inhalte des zum 01.Oktober 2009 in Kraft tretenden Vertrages orientieren sich an der Vorstellung, dass Früherkennung und Vorsorge über alle Lebensphasen der Frau hinweg präsent sein sollte. „Wir beginnen jetzt bereits sehr früh mit unserer „Teenagersprechstunde“ und begleiten die Frau mit die Regelversorgung ergänzenden Angeboten bis zu den Wechseljahren“, so Dr. Klemm.

Weiterhin sieht der Vertrag vor, die bestehende Versorgung medizinisch sinnvoll und qualitativ hochwertig zu ergänzen. So bietet das erweiterte Chlamydienscreening bis zum vollendeten 30. Lebensjahr einen ergänzenden Schutz, weil sich Chlamydien nicht an die von den Richtlinien vorgegebene Altersgrenze (bis zum vollendeten 25 Jahre) halten.

Die lückenlose Vorsorge in der Schwangerschaft ist für die Gesundheit der werdenen Mutter und für das ungeborene Kind gleichermaßen von Bedeutung. Der neue „Vitalitätscheck“ bis zur neunten Schwangerschaftswoche schafft hier mehr Sicherheit. Auch das „Diabetes-Screening“ in der Schwangerschaft wird gestärkt.

Eine besondere „Gesundheitsuntersuchung für Frauen“ ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird künftig von Gynäkologen mit der Zusatzbezeichnung „Hormon- und Stoffwechseltherapeut“ angeboten.

Die reguläre, aus medizinisch-diagnostischer Sicht unzureichende Tastuntersuchung des weiblichen Genitale wird ab dem vollendeten 35. Lebensjahr durch eine „Ultraschalluntersuchung“ ergänzt und löst die bisherige kostenpflichtige „IGEL“-Leistung ab.

Das gilt auch für die Vorsorge bei Brustkrebs. Die neue „Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust“ ab dem vollendeten 39. Lebensjahr erhöht die Sicherheit bei latentem Brustkrebs bis zum routinemäßigen Mammographie-Screening ab dem 51. Lebensjahr.

Dem besonderen Wunsch nach einer gesprächszentrierten Diagnose und einem adäquaten/individuellen Behandlungsvorschlag trägt die neue „Klimakteriumssprechstunde“ (zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr) in besonderer Weise Rechnung.

„Natürlich fühlen sich die fachärztlichen Gynäkologen einer besonderen Qualität verpflichtet“, so Dr. Klemm. Deshalb sind die vereinbarten Qualitätsanforderungen, insbesondere bei den bildgebenden Verfahren, ein absolutes Muss. Darüber hinaus werden Fort- und Weiterbildung zu den Vertragsinhalten verpflichtend“.

Die neuen Leistungen des Vertrages, die hohen Qualitätsanforderungen und die Betreuung nach modernen Dienstleistungsgrundsätzen in den Praxen werden übrigens besonders honoriert. „Ich gehe davon aus, dass die Aufwertung der Vorsorgeleistungen gerechtfertigt ist und sich auch rechnen wird“, so Wedig. „Wir müssen endlich den Wert unserer Gesunderhaltung für das Gesamtsystem erkennen. Auch die Gesundheit unserer Bevölkerung ist für mich „systemrelevant“.

An dem Vertrag, der langfristig bis zum 31.12.2012 abgeschlossen ist, können alle versicherten Frauen der BKK salvina sowie alle eingeschriebenen Ärzte des Deutschen Ärztenetz Gynäkologie teilnehmen. Darüber hinaus ist der Vertrag grundsätzlich offen für alle interessierten Frauenärztinnen und Frauenärzte in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.




Herr Werner Wedig,

Tel.: 01801 255 11880
Fax:
E-Mail: werner.wedig@salvina.de


Herr Dr. Helmut Klemm

Tel.: 0172 840 9862
Fax:
E-Mail: dr.klemm@t-online.de

BKK salvina
Fraunhoferstraße 12a
82152 Planegg-Martinsried
www.salvina.de

Über die salvina:

Die salvina ist die bislang letzte Neugründung einer gesetzlichen Krankenkasse (BKK). Mit ihrem Leistungsangebot hat sich die salvina bewusst auf die Bedürfnisse von Frauen konzentriert. „Frauen werden anders krank als Männer und Frauen wollen anders gesund werden als Männer“, so Werner Wedig, der Vorstand der 1. deutschen Frauenkrankenkasse. Nach einer aktuellen Erhebung des „Krankenkassenkompass“ ist die salvina die leistungsstärkste Krankenkasse in Deutschland (weitere Infos s.u.: www.krankenkassen-kompass.de).

Über das Deutsche Ärztenetz Gynäkologie:

Die Mitglieder des Ärztenetzes Gynäkologie sind in der Regel ausschließlich niedergelassene Frauenärztinnen und Frauenärzte mit Praxissitz in Deutschland. Die Ärztinnen und Ärzte setzen sich für die Erhaltung eines wohnortnahen, freizugänglichen und erfolgreichen Facharztsystems zum Wohle der betreuten Patientinnen ein.