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30.08.2013 - dvb-Presseservice

Die Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Tatsache, offiziell als „pflegebedürftig“ zu gelten, ist für viele Menschen ein hartes Schicksal. Zwar bedeutet diese Einstufung eine Leistung der Versicherung, dennoch überlasst man nun einen Teil seines Lebens der Betreuung durch andere. Für Angehörige ist diese Einstufung ebenso ein Problem, bedeutet dies doch zwangsläufig, dass ohne fremde Hilfe nichts mehr im Lebens der Mutter oder des Vaters geht.

In diesem Beitrag werden die grundlegenden Züge der Pflegeversicherung dargelegt.

Ab wann pflegebedürftig?

In der Regel ist die Gesetzliche Pflegekasse zuständig, die als Teil der Krankenkasse in diese eingegliedert ist. Schreiben an die Betroffenen ergehen zumeist namens und im Auftrag der Krankenkasse, sie ist auch die Ansprechpartnerin für den Pflegeantrag. Dabei muss zunächst geklärt werden, wer überhaupt unter diese Einstufung fällt und wer nicht.

  • Menschen, die für alltägliche Dinge auf die ständige Unterstützung eines Betreuers angewiesen sind, gelten als pflegebedürftig. Man spricht konkret von regelmäßigen, wiederkehrenden Aktivitäten.

  • Darunter fällt natürlich die Nahrungsaufnahme, ebenso wie das An- und Auskleiden sowie die wichtige Körperpflege. Auch bei Einschränkungen der Beweglichkeit, die für notwendige Erledigungen und Arztbesuche unabdingbar ist, geht man von einer Pflegebedürftigkeit aus.

Die Einstufung in eine Pflegestufe ist davon abhängig, welcher Zeitaufwand den jeweiligen Tätigkeiten zugemessen wird. Es ist deshalb nicht auf Anhieb festzustellen, welche Pflegestufe vergeben werden kann, da jede Tätigkeit mit einem anderen Zeitfenster verknüpft ist. Unabhängig ist es aber grundsätzlich so, dass bis zu 60 Minuten für sogenannte hauswirtschaftliche Hilfe eingeräumt wird – darunter zählen in der Pflegeversicherung also Küchendienste und sonstige Maßnahmen, die zur Erhaltung der Wohnqualität und -ordnung beitragen.

Der weitere Ablauf

Ist der Antrag auf eine Pflegestufe erst einmal gestellt, vergeht in der Regel ein Zeitraum von bis zu sechs Wochen, indem der Antrag geprüft wird. Im Anschluss meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, für einen Hausbesuch an und erstellt auf Maßgabe der jeweiligen Regelungen ein Gutachten. Unabdingbar und damit anfechtbar, sollten andere Umstände zu einer Absage oder einer niedrigeren Pflegestufe führen, ist die absolute Fokussierung auf gesetzlich fixierte Tätigkeiten des täglichen Lebens. Diese wurden oben bereits ausgeführt, sind in dem Sinne aber auch schon relativ umfangreich, wenn man die seelische Perspektive völlig außer Acht lässt.

Experten empfehlen, ein sogenanntes Pflegetagebuch anzufertigen, in welchem die jeweiligen Arbeitsschritte festgehalten wurden. Dies verbessert die Verhandlungssituation gegenüber dem MDK ungemein, beeinflusst nicht unwesentlich die Einstufung in die bestimmte Pflegestufe. Ein Mix zwischen Sach- und Geldleistung ist möglich, je nach Bedarf und individuellen Begebenheiten.

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