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Die Studenten sind los!

Wohnmöglichkeiten
Ein Ort für Ruhesuchende ist das Studentenwohnheim mit Sicherheit nicht. Doch wer Gemeinschaft schätzt und Partys liebt, der ist hier richtig. Generell ist das Leben im Studentenwohnheim, auch wenn es keine einheitlichen Mietpreise gibt, relativ günstig, da meistens auch Heiz- und Stromkosten sowie manchmal ein kostenfreier Internetzugang im Fixpreis enthalten sind. Da man die meist (teil-) möblierten Zimmer mit verhältnismäßig wenig Hausrat bezieht, erübrigt sich hier auch eine Hausratversicherung, erklären ARAG Experten. Dies ändert sich selbstverständlich beim Bezug einer WG oder einer eigenen Wohnung. Hier wäre der Abschluss einer Hausratversicherung mit geringerem Leistungsumfang empfehlenswert. Denn die Versicherung bezieht sich auf die in die neue Unterkunft mitgebrachten Besitzgegenstände. Da diese bei Studenten meist nicht von enormem Wert sind, empfiehlt sich eine abgespeckte Versicherungsversion.

Notwendige Versicherungen
Gerade dem heimischen Haushalt entsprungen, befassen sich Studenten selten mit Versicherungen, da sie es bislang gewohnt waren, nahezu sämtliche Versicherungsleistungen der Eltern mit zu beanspruchen. Dieser Vorteil bleibt – sofern kein eigenses Einkommen vorhanden ist - zumindest bis zum 25. Lebensjahr bei der Kranken- und Haftpflichtversicherung bestehen. Ab diesem Alter haben Studierende die Möglichkeit preiswerte Studentenversicherungen bei ihrer Krankenkasse abzuschließen, deren Beitragssatz genormt ist. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht für Langzeitstudenten, die entweder das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben. Neben diesen populären Versicherungen sollten sich auch junge Erwachsene bereits mit den Themen Berufsunfähigkeit und Unfallschutz auseinandersetzen, raten ARAG Experten. Da die gesetzlichen Leistungen bei eintretender Berufsunfähigkeit erschreckend niedrig sind, ist es anzuraten, möglichst früh mit der Mitgliedschaft zu beginnen. Doch hier sollten gerade Studierende auf das Kleingedruckte achten: Einige Versicherungen zahlen nämlich erst, wenn sie mindestens 2/3 ihres Studiums absolviert haben. Um bei der Unfallschutzversicherung die Kosten möglichst gering zu halten, ist es empfehlenswert manche Leistungen aus dem Versicherungsspektrum auszuklammern, wie beispielsweise Kosten für kosmetische Operationen. Wichtig ist, dass auf jeden Fall Invalidität abgesichert ist, denn außerhalb der Universität besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Auch eine Verkehrsrechtschutzversicherung kann für manche Studenten von Bedeutung sein, wenn sie möglicherweise den universitären Anfahrtsweg mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegen.

BAföG
Das BAföG ist die populärste, staatlich geförderte Studienfinanzierung, die allerdings familiengebunden ist. Das bedeutet, ob ein Student Anspruch auf BAföG hat, ergibt sich aus den Einkommensverhältnissen und Vermögensbeständen der Eltern und des angehenden Akademikers selbst. Der Förderhöchstsatz liegt momentan im Monat bei 585 Euro (inklusive max. 197 Euro Mietkostenzuschuss und Krankenversicherung), soll aber zum Wintersemester 2008/2009 erhöht werden. Wer BAföG bezieht, hat aber auch Pflichten zu erfüllen, erklären ARAG Experten. Zum einen muss grundsätzlichnach dem 4. Semester der normal geforderte Leistungsstand anhand von Prüfungsbelegen o.ä. nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Studierende in der Regel das 30. Lebensjahr bei der Aufnahme des Studiums nicht überschritten haben. Andere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung sind Studienbeitragsdarlehen, Bildungskredite, Stipendien etc. Welche Form der Studienfinanzierung für Sie die richtige sein könnte, ist auf den Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Bildung nachzulesen (www.bmbf.de).