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18.12.2008 - dvb-Presseservice

Die VVG-Reform wird ein Jahr alt

Gut, aber verbesserungsfähig

Viel zu oft verzichten Versicherungskunden auf die ihnen gesetzlich zustehende Beratung und Dokumentation vor Abschluss eines Vertrages. Das ist eine der Erfahrungen, die der Bund der Versicherten (BdV) im ersten Jahr nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gemacht hat. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Mit diesem Verzicht lassen sich Verbraucher ein wichtiges Instrument aus der Hand nehmen, falls sie Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen.“

Verbraucher und Vermittler haben offenkundig das gleiche Interesse, den Beratungsvorgang zu beschleunigen. Dabei lassen sich die Kunden nur zu gern einreden, sie bedürften keiner Beratung. Unter diesem Eindruck sind sie leicht bereit, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

„Vollkommen falsch!“ sagt Lilo Blunck: „Auf keinen Fall auf eine Beratung verzichten. Bei komplizierten und langjährigen Verträgen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Altersvorsorgeverträgen ist sie unerlässlich. Die darüber anzufertigende Dokumentation kann später eine entscheidende Rolle spielen, etwa um Falschberatungen zu beweisen.“

Ebenfalls in der Sache gut, jedoch in der Praxis nur bedingt hilfreich: das Produktinformationsblatt. Zwar wird es dem Versicherungskunden zur Verbesserung der Transparenz ausgehändigt, aber es lässt keine Möglichkeit zu, unterschiedliche Angeboten miteinander zu vergleichen. Lilo Blunck: „Außerdem stellen wir fest, dass diese ‚Beipackzettel’ häufig überfrachtet und oft zu unverständlich formuliert sind.“  

Erfreulich ist, dass Versicherungsnehmer erstmals bei Lebensversicherungen einen gesetzlichen Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven haben. Schade für den Kunden ist, dass manche Versicherer gar keine haben. Ärgerlich ist, dass zwar Ziffern für die Bewertungsreserven genannt werden, aber für den Verbraucher nicht verständlich gemacht werden. Hier ist die Versicherungswirtschaft aufgerufen, möglichst rasch Lösungsansätze zu erarbeiten.

Lilo Blunck: „Nachbesserungsbedarf sieht der BdV auch beim Kostenausweis für Lebensversicherungen.“ Die Gesellschaften nutzen hier eine Gesetzeslücke, die Kosten möglichst kleinzurechnen, um damit einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

Insgesamt bleibt es bei der bereits früher geäußerten Einschätzung des BdV: „Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes war ein Schritt in die richtige Richtung.“



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