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29.10.2007 - dvb-Presseservice

Drohende Zwangsverrentung verhindern!

Initiativantrag zu sozialpolitischen Fragen von Delegierten der 16. Bundesverbandstagung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD)

Die Bundesverbandstagung hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit einer gesetzlichen Regelung sicherzustellen, dass ältere Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Bezieher nicht gegen ihren Willen in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden können.

Begründung:

Mit Auslaufen der 58-er Regelung Ende dieses Jahres können die „Hartz IV“-Leistungsträger ältere Arbeitsuchende ­– ­­auch gegen deren Willen – zwingen, eine vorgezogene Altersrente unter Inkaufnahme von Abschlägen als „vorrangige Leistung gegenüber der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Anspruch zu nehmen. Der SoVD hat in den vergangenen Jahren immer wieder eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung dieser Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Beziehern gefordert.

Die 16. Bundesverbandstagung begrüßt vor diesem Hintergrund, dass in der SPD zurzeit über die Problematik der Zwangsverrentung nach Auslaufen der 58-er Regelung und mögliche Lösungswege diskutiert wird. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass eine Zwangsverrentung von älteren Arbeitsuchenden nur dann stattfinden solle, wenn zuvor ein zumutbares Beschäftigungsangebot abgelehnt wurde. Eine solche Lösung reicht aber nicht aus.

Die 16. Bundesverbandstagung bekräftigt die langjährige Forderung des SoVD, dass niemand gegen seinen Willen in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden darf! Oberstes Ziel muss sein, die Frühverrentungspraxis zu beenden und die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen.



Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V.
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
www.sovd.de