EU-Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.2015 für Erbfälle mit Auslandsbezug
Eine wesentliche Änderung der neuen europäischen Erbrechtsverordnung ist die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Allerdings kann der Erblasser eine Rechtswahl treffen, ob für seinen Nachlass das Erbrecht seines Herkunftsland ...