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02.02.2009 - dvb-Presseservice

Ein neuer Begriff für ein neues Verständnis von Pflege!

bpa begrüßt Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Schaffung eines einheitlichen Begutachtungsinstruments

In Berlin hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt heute den Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen genommen. Diesen hatte der Beirat zuvor einstimmig beschlossen. Kernpunkte des Berichts sind sowohl eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit als auch die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

„Der bpa hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der besondere Bedarf insbesondere von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung angemessen berücksichtigt wird. In den letzten Jahren sind hier bereits erhebliche Verbesserungen erfolgt durch zusätzliche Betreuungsangebote sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Wir freuen wir uns, dass die besondere Situation insbesondere der demenzkranken Menschen künftig noch besser berücksichtigt werden soll.“ so der bpa-Präsident. „Ziel des neuen Begutachtungsinstruments ist es, die selbstständige Lebensführung eines Menschen zum Gradmesser der Pflegebedürftigkeit zu machen. Wir begrüßen auch, dass es keine Leistungsverschiebung von der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung geben soll.“




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