Anzeige

Eine Versicherung für zwei

Doppelt hält besser. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Lebensversicherung. Mit speziellen Verträgen ist es möglich, zwei Menschen auf einmal abzusichern. Für wen sich eine solche verbundene Lebensversicherung lohnen kann, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung.

Wie funktioniert eine verbundene Lebensversicherung?

Eine verbundene Lebensversicherung ist eine gemeinsame Lebensversicherung für zwei Menschen. Darum wird sie auch „Versicherung auf zwei Leben“ genannt. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn einer der beiden Vertragspartner stirbt, oder aber spätestens zum vereinbarten Vertragsende. Es gibt nur einen Vertrag, dadurch entstehen weniger Kosten als bei zwei einzelnen Verträgen. Der Versicherungsschutz wird also preiswerter. Zur Auswahl stehen dabei zwei Varianten: die Risiko-Lebens-versicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Der Unterschied ist, dass erstere allein die finanzielle Absicherung im Todesfall ermöglicht. Letztere dient auch als Vorsorge fürs Alter.

Zwei Leben auf einmal versichern: Für wen kann so etwas sinnvoll sein?

Dafür gibt es viele Beispiele. Eine verbundene Lebensversicherung bietet sich etwa für Geschäftspartner an, die auf diese Weise sicherstellen, dass im Ernstfall auch einer alleine die Firma weiterführen kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Eheleute können sich mit einer gemeinsamen Lebensversicherung gegen das Risiko absichern, dass der Lebensstandard durch den frühen Tod eines Partners gefährdet ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn noch ein Kredit abzubezahlen ist, beispielsweise für das gemeinsame Haus.

Wenn aber in einer Familie nur ein Ehepartner verdient, dann reicht es doch aus, wenn er alleine eine Lebensversicherung abschließt. Dann sind seine Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Natürlich. Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, nicht nur das Leben des Hauptverdieners, sondern auch des Partners abzusichern, der kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Beispielsweise dann, wenn noch Kinder zu versorgen sind und der bisherige Hauptverdiener seinen Beruf ganz oder teilweise aufgeben müsste, um sich um die Familie zu kümmern.