Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail möglich

Bereits nach der bis zum 31.07.2013 geltenden Rechtslage konnte bei einer Finanzbehörde ein Einspruch mit einfacher E-Mail, dass heißt ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die Überm ...

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