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16.05.2008 - dvb-Presseservice

Entscheidung über die Widersprüche gegen die Rentenanpassung 2000

Im Jahre 2000 haben allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund rund eine Million von Rentenempfängern Widersprüche gegen die Höhe der damaligen Rentenanpassung eingelegt.

Im Einvernehmen mit den Betroffenen wurden einige Musterverfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit der Art der Rentenanpassung vereinbart und die Entscheidung über die anderen Widersprüche bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Musterverfahren zurückgestellt.

In der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres hat nun das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Rentenanpassung 2000 rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Dementsprechend hat die Deutsche Rentenversicherung Bund jetzt über die bisher zurückgestellten Widersprüche entschieden und diese zurückgewiesen. Die Versendung der Widersprüche beginnt in den nächsten Tagen und wird sich über einige Wochen hinziehen.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de