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02.11.2009 - dvb-Presseservice

Erben und verschenken – aber gewusst wie

Mit Lebensversicherungen Gestaltungsspielräume nutzen und Vermögen effizient an die nächste Generation übertragen (Teil sechs der zehnteiligen Serie zum Thema „Generation 50plus und Finanzen“) Heidelberg (02.11.2009) – Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zufolge erben zwischen 2001 und 2010 40 Prozent der deutschen Haushalte rund 2 Billionen Euro. Dabei steigt die durchschnittliche Erbschaft von 170.000 Euro (2000) auf 295.000 Euro in 2010.

Zugleich werden im Zuge des demografischen Wandels Erblasser und Erben immer älter: Die überwiegende Mehrheit der Erben ist zwischen 50 und 59 Jahre alt – der größte Teil des vererbten Vermögens geht sogar an Über-60-Jährige. Allerdings hat sich die Mehrheit dieser Altersgruppe mit dem Thema Erben noch nicht beschäftigt – lediglich zehn Prozent der 50-59-Jährigen kennt sich in Erbschaftsfragen aus. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Clerical Medical.


Ausgerechnet bei Erbfragen verzichten viele auf Expertenwissen – nicht einmal jeder Dritte lässt sich beraten. Spätestens seit der Erbschaftssteuerreform zum 1. Januar 2009 ist der Rat von Finanzprofis jedoch unerlässlich. Denn nicht nur Immobilien- oder Firmenerben müssen mehr an den Fiskus zahlen, sondern auch bei Lebensversicherungen wird nun der aktuelle Rückkaufswert als Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer herangezogen (zuvor lediglich zwei Drittel der eingezahlten Beiträge).


Im Gegenzug hat der Gesetzgeber die Freibeträge sowohl für den engeren Familienkreis als auch für entfernte Verwandte oder eingetragene Lebenspartner erhöht. Der neue Freibetrag für Ehegatten liegt jetzt bei 500.000 Euro. Für Kinder ist er mit 400.000 angesetzt. Personen der Steuerklassen II und III können einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.


Mit den erhöhten Freibeträge sind jedoch noch nicht alle Möglichkeiten Steuern zu sparen ausgeschöpft. Nach wie vor gilt, dass sich durch Schenkungen zu Lebzeiten und die sinnvolle Gestaltung von Lebensversicherungsverträgen Geld sparen lässt.


Bei einer so genannten Über-Kreuz-Police schließt beispielsweise die Ehefrau als Versicherungsnehmerin eine Lebensversicherung auf das Leben ihres Mannes ab und umgekehrt. Im Versicherungsfall wird dann keine Erbschaftssteuer fällig. Wichtig ist, dass jeder Partner die Versicherungsprämien für seinen Vertrag selbst zahlt.


Alle zehn Jahre ans Schenken denken


Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die Schenkung. Zwar gelten auch hier mit wenigen Ausnahmen die gleichen Steuersätze wie bei einer Erbschaft, allerdings können die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer frühzeitig mit der Übertragung anfängt, kann so sein Vermögen steuerfrei aufteilen. Auch Lebensversicherungen können verschenkt werden. Eine schriftliche Anzeige gegenüber der Versicherungsgesellschaft ist ausreichend.


Da Großeltern heutzutage häufig dazu übergehen, ihre Ersparnisse nicht an ihre Kinder, sondern direkt an die Enkel weiterzugeben, hat der Gesetzgeber die Freibeträge für diese Personengruppe deutlich angehoben. Sie können nun 200.000 Euro statt bisher 51.200 Euro geltend machen. Handelt es sich bei dem Geschenk um eine Lebensversicherung, ist Vorsicht angeraten, wenn der Nachwuchs noch nicht volljährig ist. Denn mit Annahme der Schenkung ist das Enkelkind dazu verpflichtet, in den Versicherungsvertrag einzuzahlen.


Erben und leben lassen


Da sich Über-50-Jährige aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung häufig in der glücklichen Situation befinden, selbst zu den Erben zu gehören, stellt sich für sie die Frage, wie sich geerbtes Vermögen sinnvoll anlegen lässt. Lebens- und Rentenversicherungen mit Einmaleinzahlung bieten hier eine attraktive Lösung an. Produkte, die darüber hinaus in ihren Auszahlungsvarianten flexibel sind, entsprechen den Bedürfnissen Über-50-Jähriger am besten. Kurzfristig zur Verfügung stehende liquide Mittel können notwendig werden, wenn z.B. ein altersgerechter Umbau der Wohnung nötig wird. Auch der Wunsch nach einer Weltreise oder Ferienimmobilie im sonnigen Süden kann sich so erfüllen.


Hier sind fondsgebundene Versicherungen mit Garantieelementen besonders geeignet. Clerical Medical bietet mit der Performancemaster Noble Rente – eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag – solch ein flexibles Produkt. Der Abschluss des Vertrags ist bis zum 65. Lebensjahr und ab 9.000 Euro Einmalbeitrag möglich.
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Die Serie wird fortgesetzt mit dem Thema „Rendite und Sicherheit bei 50plus.“
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Zeichen (inkl. Leerzeichen): 4.505

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Der Abdruck ist frei.

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Team "Banken und Versicherungen"
Herr Michael Bürker
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Clerical Medical ist einer der traditionsreichsten Anbieter von Vorsorgeprodukten. Das Unternehmen wurde bereits im Jahr 1824 in Großbritannien gegründet und ist spezialisiert auf Versicherungen und Kapitalanlagen. Clerical Medical beschäftigt an mehreren europäischen Standorten rund 700 Mitarbeiter und ist in Deutschland seit 1995 aktiv. Die Gesellschaft verwaltet derzeit über 148,6 Milliarden Euro. Die Finanzstärke des Unternehmens ist hervorragend. Dies belegen zahlreiche Ratings, wie zuletzt eine Einstufung von Standard and Poor's mit der Klassifizierung A+.



Erben und Verschenken: Mehrheit der Befragten ist unzureichend informiert. Repräsentative Umfrage von Clerical Medical. Quelle: CM.