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Erfolgreiche Klage gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Ein Urteil des Landgerichts München bewegt derzeit die Anbieter von Immobilienfinanzierungen. Denn das Thema Vorfälligkeitsentschädigung muss damit unter einem neuen Aspekt betrachtet werden. In dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil entschied das Landgericht I am 24. Juli (Az: 16 HK O 22814/05), dass die beklagte Commerzbank Schadenersatz an eine Ex-Kundin zahlen muss.

Die Klägerin wollte Immobilien verkaufen, die noch mit vier Millionen Euro belastet waren. Der Käufer wollte keine neue Finanzierung abschließen, sondern die alten Darlehen der Klägerin übernehmen. Die Commerzbank verweigerte das, finanzierte dem Käufer jedoch die Hälfte des Betrages über einen neuen Vertrag und verlangte von der Klägerin eine Vorfälligkeitsentschädigung für die gekündigten alten Darlehen. Zu Unrecht, wie das Gericht in erster Instanz entschied.

Denn: Der neue Eigentümer wurde von der Bank als Kunde akzeptiert. Sie hat somit an der alten und an der neuen Finanzierung verdient. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wurde daher vom Gericht abgelehnt. Hätte sich die Bank jedoch komplett gegen den neuen Kunden entschieden, so hätte sie ein Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung gehabt.

Um langen Rechtsstreits zu entgehen, können Kunden sich heute frühzeitig gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung absichern. Über den Allfinanzdienstleister Dr. Klein geht das entweder durch eine geringe Erhöhung des Zinssatzes oder durch eine pauschale Bearbeitungsgebühr. Dabei kann das Recht der vorzeitigen kostenlosen Kündigung nur für Notfälle wie Scheidung, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und beruflich bedingten Umzug gelten – oder sogar ganz allgemein, ohne Angabe eines Grundes. Der Vorteil dann: Fallen die Zinsen, so kann man ohne Vorfälligkeitsentschädigung den alten Vertrag kündigen und einen neuen, günstigeren abschließen.