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13.12.2006 - dvb-Presseservice

Erhöhte Brandgefahr im Advent und zu Silvester: Deutsche Versicherer mahnen zu besonderer Aufmerksamkeit

 

Rund 40 Millionen Euro für über 22.000 Schäden zahlen die Deutschen Versicherer jedes Jahr für Feuerschäden, die in der Weihnachtszeit und in der Silvesternacht entstehen. Das geht aus einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Häufigste Brandursachen sind unbeaufsichtigte Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen. Bei elektrischen Lichterketten sollte man darauf achten, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Wenn Kinder im Haushalt sind, ist besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. „Man sollte mit Kindern über die Feuergefahr sprechen und ihnen erklären, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen“, sagte GDV-Pressereferent Stephan Schweda in Berlin.

 

Kommt es zu einem Brand bieten Hausrat-, Wohngebäude-, Private Haftpflicht-, Kfz-, oder die Private Unfallversicherung Versicherungsschutz:

 

  • Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen - sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert.
  • Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
  • Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt.
  • Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

 

In der Silvesternacht entstehen häufig Verletzungen beim leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Besonders gefährlich sind selbstgebaute Böller. Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

 

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

 

  • Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
  • Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
  • Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in ihre Wohnung verirren. Verirren können sich auch Knaller oder Raketen in offene Taschen oder Kapuzen.



Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 / 20 20 - 51 81
E-Mail: s.schweda@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Deutschland
www.gdv.de