Erstes Urteil zur Mütterrente: Kindesalter entscheidend

Gesetzliche Voraussetzung für die Mütterrente ist die Erziehung eines Kindes in dessen 13. Lebensmonat. Ist ein Kind - wie im Streitfall - nur davor oder erst danach erzogen worden, gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers keinen Rentenzuschlag. Das ...

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