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Europäischer Gerichtshof erweitert Kreis der Riester-Berechtigten deutlich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wichtige Einschränkungen bei der Riester-Förderung als mit dem europäischen Gedanken nicht vereinbar und deshalb für nichtig erklärt. Von diesem Urteil werden in Deutschland tätige EU-Ausländer, Grenzgänger, Deutsche mit Altersruhesitz im Süden Europas sowie Erwerber und Besitzer von Immobilien im EU-Raum profitieren. Auch ihnen steht die staatliche Förderung uneingeschränkt zu. Die neue Bundesregierung ist verpflichtet, den Richterspruch aus Straßburg zügig in deutsches Recht umzusetzen. Marc Kalass, Prokurist und Direktor Vertriebsunterstützung bei der OVB Vermögensberatung AG, knüpft daran die Erwartung, „dass von der Gesetzesänderung nicht nur künftige, sondern auch bereits bestehende Verträge profitieren  werden“.

Eine ausführliche Darstellung dieses Themas finden Sie unter http://www.ovb.ag/Default.aspx?tabid=5300