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16.09.2009 - dvb-Presseservice

Europäischer Gerichtshof entscheidet verbraucherfreundlich: Riester-Verträge werden „europa-fit“

Gute Nachrichten für auswanderungswillige Riester-Sparer: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt die Voraussetzung dafür geschaffen, dass dieser Personenkreis Riester-Verträge uneingeschränkt auch im europäischen Ausland ausschöpfen kann. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Danach können die Sparer auch etwa in Italien ohne Rückzahlungsverpflichtungen Rente beanspruchen oder sich mit dem Riester-Vertrag eigenen Wohnraum auf Mallorca beschaffen.“

Der Bund der Versicherten begrüßt die Entscheidung als verbraucherfreundlich und hofft, dass der deutsche Staat die notwendigen Maßnahmen zügig ergreift. Bislang mussten Riester-Sparer Fördermittel zurückzahlen, wenn sie ihre Rente im europäischen Ausland aufs Konto haben wollten. Auch der Erwerb oder Bau einer Immobilie in der Europäischen Union wurde nicht gefördert. Dagegen hat die Europäische Kommission erfolgreich geklagt.

Vorteile bringt die Luxemburger Entscheidung zudem für all‘ jene, die grenznah im Ausland wohnen, jedoch als Pendler in Deutschland arbeiten. Sie sind hier zu Lande nämlich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Das hat bisher dazu geführt, dass sie von den Riester-Vorteilen nicht profitieren konnten. Nach dem EuGH darf demzufolge die Wohnortentscheidung die Altersvorsorgezulage nicht mehr beeinträchtigen.

„Hier zeigt sich“, fasst Lilo Blunck zusammen, „wie nah sich Europa bereits gekommen ist. Wir werden in Zukunft in vielen ähnlichen und anderen Fällen zunehmend erleben, wie nationales Recht den europäischen Vorgaben angepasst werden muss. Die aktuelle EuGH-Entscheidung dokumentiert, dass es sehr wohl darauf ankommt, sorgfältig darauf zu achten, auch grenzüberschreitend für Gleichbehandlung zu sorgen.“



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