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28.09.2007 - dvb-Presseservice

Fachtag "Rentenbezugsmitteilung nach § 22 a EStG" bei SOKA-IT in Wiesbaden

Wiesbaden. "Rentenbezugsmitteilung nach § 22 a EstG" lautete der Titel des Fachtags, der am 26. September 2007 im Veranstaltungszentrum von SOKA-IT in Wiesbaden stattfand. SOKA-BAU Vorstand Karl-Heinz Sahl begrüßte die rund 20 Teilnehmer und stellte die Leistungen der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft vor.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Ausführungen von Katja von Maur von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur Rentenbezugsmitteilung nach § 22 a EStG. Das Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass Renten bereits ab 2005 versteuert werden müssen. Beginnend mit 50 Prozent, steigt der zu versteuernde Rentenanteil bis 2040 auf 100 Prozent. Diese nachgelagerte Rentenbesteuerung führt dazu, dass – ab voraussichtlich 2008 – Anbieter bzw. Auszahlungsstellen von Renten und anderen Leistungen gegenüber der ZfA meldepflichtig werden, und zwar rückwirkend ab 2005. Die so genannte Rentenbezugsmitteilung muss drei Arten von Meldedaten enthalten: die persönlichen Daten des Leistungsempfängers, die Daten des Leistungsbezugs und die Daten zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen. "Auch der Leistungsempfänger ist in das Verfahren einbezogen: Er hat dem mitteilungspflichtigen Unternehmen seine Identifikationsnummer bekannt zu geben und er muss darüber informiert werden, dass seine Jahresbruttorente der ZfA mitgeteilt wird", stellt von Maur klar.

Auch SOKA-BAU wird ab 2008 Rentenbezugsmitteilungen an die ZfA und Pflichtmitteilungen an die Bezieher einer Rentenbeihilfe oder einer branchenspezifischen betrieblichen Altersversorgung versenden. "Hierzu haben wir eine Lösung entwickelt, die SOKA-IT auch anderen Unternehmen als Dienstleistung anbietet", erklärt Uwe Rohde, Abteilungsleiter Applikationsentwicklung. SOKA-IT ist in der Lage, ein umfassendes Mandantensystem aufzubauen, sämtliche Leistungsempfänger anzuschreiben, um die Identifikationsnummern zu ermitteln, die Rückmeldungen zu protokollieren, bei Bedarf nicht ermittelte Identifikationsnummern beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) anzufordern und die Rentenbezugsmitteilungen an die ZfA zu übermitteln. Der Datentransfer erfolgt sicher übers Internet im von der ZfA vorgegebenen XML-Format. "Selbstverständlich werden alle ermittelten Daten, Fehlerquellen und Verarbeitungsprotokolle in einer Datenbank abgelegt und stehen so unseren Kunden jederzeit zur Verfügung", sagt Rohde.

Der neu gegründete Unternehmensbereich von SOKA-BAU bietet seinen Kunden weitere Leistungen an. "Als IT-Dienstleister entwickeln und realisieren wir individuelle Konzepte und flexible Lösungen mit Spezialisierung auf die Versicherungsbranche. Wir bieten Komplettservice in den Leistungen Druckservice, IT Managed Service, Anwendungsentwicklung, Hosting, Storage und Archivierung", erklärt Abteilungsdirektor Wolfgang Moze. SOKA-IT ist zudem einer der größten Postversender im Rhein-Main-Gebiet. "Unsere Kunden können hier von enormen Einsparpotenzialen profitieren", so Moze. Nicht zuletzt spielt das Thema Datensicherheit bei SOKA-IT eine herausragende Rolle. Dies verdeutlicht ein unternehmensweites, ganzheitliches Sicherheitskonzept – basierend auf der NORM ISO/IEC 27001:2005. In regelmäßig stattfindenden Sicherheits-Audits durch externe Dienstleister schneidet SOKA-IT überdurchschnittlich gut ab. "Sicherheit ist bei uns oberste Pflicht, denn wir verarbeiten Daten von rund 70.000 Baubetrieben, 660.000 Arbeitnehmern und 430.000 Rentnern", sagt Moze.

Weitere Informationen: www.soka-it.de



Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
http://www.soka-bau.de

SOKA-IT

SOKA-IT ist ein neuer Unternehmensbereich von SOKA-BAU, der seit April 2007 als IT-Dienstleister am Markt tätig ist.

SOKA-BAU

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.