Fehlerhafte Steuererklärung: Versicherungsbeiträge trotzdem abzugsfähig?

Ein Mann verklagte sein Finanzamt, da dieses die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu einem Basisrentenvertrag in seiner Steuererklärung nicht berücksichtigen wollte. Die Einkommensteuererklärung sei fehlerhaft gewesen.

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