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09.07.2009 - dvb-Presseservice

Ferienjobs: Mehr fürs Urlaubs- oder Rentenkonto?

Im Bad, an der Bar, auf dem Bau: In den Sommerferien bessern viele Schüler und Studierende wieder ihr Taschengeld auf. Wer nur kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Wer seinen Verdienst brutto für netto behalten möchte, sollte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbaren. Diese Zeit darf auch bei mehreren Jobs in einem Jahr nicht überschritten werden. Dann spielt die Höhe des Gehalts keine Rolle. Anders geregelt sind Dauerarbeitsverhältnisse. Hierbei darf ein Arbeitnehmer bis zu 400 Euro pro Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zahlen zu müssen.

Der Arbeitgeber zahlt für die geringfügig Beschäftigten Beiträge von 15 Prozent des Entgelts an die Rentenversicherung. Ferienjobber können die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung (derzeit 19,9 Prozent) aus eigener Tasche draufzahlen. Dann steigen die Arbeitnehmer in den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Mehr Informationen über Ferienjobs gibt es bei den Krankenkassen, der Minijobzentrale oder der Auskunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherung.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de