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Ferienjobs für Schüler und Studierende

Bäckerschürze, Blaumann oder Badehose – jetzt ist auch bei vielen Schülern und Studierenden wieder Berufskleidung angesagt, wenn sie mit Ferienjobs ihr Taschengeld aufbessern. Wer brutto so viel wie netto haben möchte, sollte aufpassen: Nur bei kurzfristigen Beschäftigungen und Jobs mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat werden keine Sozialbeiträge fällig. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.

Vereinbart ein Ferienjobber mit seinem Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung, dann sollte der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage gelten. Diese Zeiten dürfen auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten werden. Dann spielen das Gehalt und die Arbeitsstunden keine Rolle, und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.

Anders geregelt sind Dauerbeschäftigungen. Hierbei kann ein Studierender bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Nur der Arbeitgeber zahlt für ihn eine Pauschalabgabe von 15 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung. Wer sein verdientes Geld gut anlegen möchte, kann die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent aus eigener Tasche draufzahlen. Die vollen Beiträge zahlen sich im Alter aus. Und wer zusätzlich privat vorsorgen möchte, hat nun Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.

Mehr Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.