Düsseldorf, November 2008 - Ab dem kommenden Jahr also nimmt das Finanzamt
von Kapitalerträgen aller Art 25 Prozent weg; von Zinsen,
Dividenden, Fondsausschüttungen und auch von Kursgewinnen bei Wertpapieren.
Obendrauf kommen der Solidaritätszuschlag und oft auch die Kirchensteuer. Der
Fiskus verlangt also von jedem Euro oberhalb des künftigen
Sparer-Pauschbetrags rund 28 Cent. "Aktienanleger werden deutlich schlechter
gestellt. Zu den Profiteuren der Abgeltungsteuer zählen aber
Zinsinvestoren", so Pino Sergio, Vorstandsvorsitzender der Düsseldorfer WGF
AG. Besonders lukrativ sind vor diesem Hintergrund festverzinste Wertpapiere
wie Hypothekenanleihen.
Attraktive Verzinsung, größtmögliche
Besicherung
Hypothekenanleihen sind so genannte
Inhaberschuldverschreibungen. Sie zählen zu den sichersten und solidesten
Festzinspapieren, weil zugunsten der Anleihenkäufer Grundpfandrechte an
Immobilien eingetragen werden. Diese werden durch einen unabhängigen
Treuhänder verwaltet. Die WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung
AG, einer der führenden Emittenten von Hypothekenanleihen in Deutschland,
versieht ihre Inhaberschuldverschreibungen mit einem Nominalzins von 6,35
Prozent. Vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer überzeugt die
WGF-Hypothekenanleihe mit einer Kombination aus Sicherheit, hoher Verzinsung
und schneller Verfügbarkeit besonders Privatanleger.
Spürbare
Steuervorteile für Anleihe-Investoren
Anleihe-Investoren versteuern ihre
Zinseinnahmen nach Überschreiten des Sparerfreibetrags mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz. Dieser liegt bei vielen Anlegern nach der bisherigen
Regelung deutlich über 30 Prozent. Die aus der Abgeltungsteuer resultierende
Belastung mit maximal 28 Prozent wird bei vielen Investoren spürbar niedriger
ausfallen. Besonders attraktiv sind Zinsinvestments in solide
Hypothekenanleihen gegenüber Aktien und Aktienfonds-Anlagen.
WGF-Vorstandschef Pino Sergio: "Die langfristig erreichbare Netto-Rendite
von Aktieninvestments sinkt beinahe dramatisch: Nach einer Faustformel
resultiert sie zu rund 80 Prozent aus bis dato nach einer Spekulationsfrist
von einem Jahr steuerfreien Kursgewinnen. Diese werden künftig
abgeltungsteuerpflichtig. Umschichtungen sollten also rechtzeitig geprüft und
getätigt werden, ehe der Fiskus ab 2009 zuschlägt."
Sparer-Pauschbetrag
und weitere Steuervorteile
Positiv ist obendrein, dass einige Sparer und
Privatanleger von der Abgeltungsteuer verschont bleiben, indem sie den so
genannten Sparer-Pauschbetrag nutzen. Dieser beträgt 801 Euro pro
Kalenderjahr und Person. "Wer nicht mehr Kapitalerträge in einem Jahr hat,
darf die Zinsausschüttungen, etwa der WGF-Hypothekenanleihe,
abgeltungsteuerfrei kassieren", sagt Pino Sergio. Von günstigen steuerlichen
Rahmenbedingungen profitieren auch Kinder sowie Rentner mit vergleichsweise
geringen Alterseinkünften. Ob Baby oder Greis: Jeder hat einen
Grundfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr. Addiert man den Sparer-Pauschbetrag
hinzu, so können Kinder ohne sonstige Einkünfte jedes Jahr mehr als 8.000
Euro Anleihe-Zinsen abgeltungsteuerfrei vereinnahmen. Ruhrständler haben
vergleichbare steuerliche Vorteile. Tipp: "Um den Sparer-Pauschbetrag zu
nutzen, müssen Anleihen-Investoren rechtzeitig vor Zinsausschüttungsterminen
einen Freistellungsauftrag bei ihrer depotführenden Bank einreichen.
Rentner, Kinder und Jugendliche sollten beim Finanzamt zusätzlich
eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und diese bei ihrer Bank
abgeben. So können sie den abgeltungsteuerfreien Spielraum bei den
Zinseinkünften deutlich vergrößern", rät WGF-Vorstandsvorsitzender Pino
Sergio.
Anzeige