Anzeige

Fidelity: Europäische Kommission muss Anleger- vor Brancheninteressen stellen

Fidelity Investment Managers begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, in die Konsultationsphase ihrer Packaged Retail Investment Products (PRIPs)-Initiative einzutreten. Es muss nun darum gehen, das Wohl des Kunden unmissverständlich vor die Eigeninteressen der Finanzbranche zu stellen. Mit der Konsultation bittet die EU-Kommission um Stellungnahme zu ihrem Regulierungsvorschlag. Dieser hat zum Ziel, die Verbraucher durch einen konsistenten Ansatz für die Offenlegung und die Erbringung fachkundiger Beratungsleistungen beim Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten zu unterstützen. Um dies zu gewährleisten, hat die Kommission vorgeschlagen, aktuelle Richtlinien nur zu ergänzen. Es stellt sich laut Fidelity jedoch die Frage, ob dies weitreichend genug ist.

Die Kommission sollte stattdessen einen einheitlichen Rahmen für die Regulierung persönlicher Finanzprodukte schaffen, der Anlegern einen fairen und eindeutigen Vergleich der verfügbaren Angebote ermöglicht. Dabei wird man traditionelle Grenzen überschreiten müssen. Für die Kommission bestehen die Chancen und Herausforderungen darin, die Interessen der Verbraucher unmissverständlich voranzustellen.

"Der Verbraucherschutz hat sich im europäischen Finanzdienstleistungssektor zu einem Flickenteppich von zahlreichen Bestimmungen mit unterschiedlichsten Anforderungen entwickelt. Diese Regeln erfüllen ihren Zweck nicht mehr. Die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU sollten die einmalige Chance ergreifen, den Verbrauchern eine gute, faire und gleiche Behandlung zu ermöglichen, und zwar unabhängig von dem gewählten Produkt und Vertriebskanal", kommentiert Robert Higginbotham, CEO und Präsident für Europa, Fidelity Investment Managers, die Ankündigung der Europäischen Kommission.

Aufsichts-Arbitrage und Komplexität reduzieren

Derzeit können Privatanleger ihr Anlageziel mit einer Reihe unterschiedlicher Produktlösungen erreichen:

- Fonds, die von einem Fondsmanager oder einer Versicherungsgesellschaft konzipiert werden

- Versicherungsverträge, die von einer Versicherungsgesellschaft gestaltet werden

- Sparkonten, die von einer Bank angeboten werden und durch die Nutzung von Derivaten besondere "Investment"-Eigenschaften besitzen

- Anleihen, die von einer Bank emittiert werden und durch die Nutzung von Derivaten ebenfalls besondere "Investment"-Eigenschaften aufweisen

Jedoch weist jede dieser Möglichkeiten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Offenlegung und Kontrolle des Beratungsprozesses auf - von starker bis nicht existierender Regulierung. Soweit diese Diskrepanzen nicht von der Aufsichtsbehörde wirksam hinterfragt werden, führen sie zu einer "Aufsichts-Arbitrage", d. h. die Produktanbieter verpacken Produkte neu, um den Anforderungen der jeweils einfachsten Aufsichtsbestimmung zu genügen.

Die Unterschiede in Bezug auf Offenlegung und Kontrolle sind nicht von den Bedürfnissen des Verbrauchers bestimmt, sondern hängen davon ab, ob es sich beim Verkäufer um eine Versicherungsgesellschaft, eine Bank, einen Vermögensverwalter oder eine sonstige Einrichtung handelt. Fidelity ist überzeugt, dass dies für den Anleger komplex, verwirrend und so nicht akzeptabel ist. Eine auf Anlegerschutz ausgerichtete Gesetzgebung darf nicht anhand rechtstechnischer Unterschiede in der Unternehmensstruktur der Produktanbieter entwickelt werden. Vergleichbare Dienstleistungen sollten auf gleiche Art und Weise reguliert werden.

Fidelity schlägt vier Erfolgskriterien für PRIPs vor

Fidelity meint, dass die PRIPs-Initiative an vier Kriterien gemessen werden sollte:

- Transparenz: Ist Verbrauchern bewusst, welche Art von Beratung ihnen angeboten wird? Kennen sie die Art des Produkts sowie die separaten Kosten für die Beratung und das Produkt?

- Einfachheit: Sind die Produkte einfach und klar beschrieben? Sind Erklärungen frei von Fachterminologie, die Verbraucher schwer verstehen können?

- Auswahl: Werden Verbraucher über die verschiedenen Ausgangspunkte der Beratung sowie Herkunftsarten der Produkte informiert?

- Wert: In den meisten europäischen Finanzdienstleistungsmärkten sind die Beratungskosten nicht klar ausgewiesen. Mehr Transparenz in der Kostenstruktur führt zu einer höheren Wertschätzung guter Beratung und Serviceleistung. Sie gibt dem Verbraucher insbesondere die Chance zu erkennen, ob sich die Investition nach Abzug der Kosten für Produkt und Beratung im Vergleich zu herkömmlichen Sparformen wie dem Sparbuch lohnt.

Eigenverantwortliche Anlageentscheidung ermöglichen

"Die Europäische Kommission hat derzeit die einmalige Gelegenheit, den Verbraucher in den Mittelpunkt der Beratung zu rücken und ihm eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung zu ermöglichen", sagt Christian Wrede, Sprecher der Geschäfts­­leitung von Fidelity Investment Managers in Deutschland und Managing Director für Zentraleuropa. "Gerade angesichts der bestehenden Lücken bei der Altersvorsorge ist das essentiell."

Erst kürzlich hatte eine repräsentative Umfrage von TNS Sofres im Auftrag von Fidelity in elf europäischen Ländern gezeigt, dass Anleger bei der Geldanlage eine verständlichere Beratung erwarten. Allen voran fordern sie eine neutrale Produktauswahl, die über hauseigene Angebote hinausgeht sowie mehr Offenheit - auch bei Gebühren. Vier von fünf Europäern - und sogar neun von zehn Deutschen - finden vollständige Gebührenangaben wichtig oder essentiell. Doch nur 68 Prozent von ihnen meinen, dass sie diese derzeit erhalten. 12 Prozent glauben sogar, dass sie keine Gebühren zahlen. Dabei ist die Tatsache, dass Beratung etwas kostet, für viele Europäer - vor allem die Deutschen - kein Problem, sondern eher ein Zeichen für Qualität. 44 Prozent der Europäer und 51 Prozent der Deutschen sind bereit, unabhängig vom Produktkauf eine reine Beratungsgebühr zu bezahlen. Sie sind überzeugt, auf diese Weise individueller und qualifizierter beraten zu werden.

(Für die Ergebnisse der Europastudie zum Anlegerverhalten und zur Beratungsqualität siehe Presseinfo "Fidelity Studie: Anleger fordern Verständlichkeit, Transparenz und Vielfalt in der Beratung" vom 13. April 2010)