Hohe Lohnnebenkosten, harte Tarifrunden – die Vergütung der Mitarbeiter ist für viele Arbeitgeber ein dicker Posten in der Unternehmensbilanz. Wer da noch von einem Dienstwagen träumt, muss sich wahrscheinlich auf harte Verhandlungen mit dem Chef einstellen?
Nicht unbedingt, denn ein Firmenwagen hat einige Vorteile für den Arbeitgeber: Er spart zum Beispiel bares Geld, wenn der Firmenwagen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt wird. Beteiligt sich der Arbeitnehmer an der Leasingrate, reduziert dies das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters und damit auch die Lohnnebenkosten. Obendrein erhält der Arbeitgeber beim Neuwagenkauf die Umsatzsteuer zurück und kann Anschaffung und Unterhalt als steuermindernde Betriebsausgaben abschreiben. Ob sich der Firmenwagen auch für den Arbeitnehmer rechnet, sollte hingegen genau geprüft werden. Wer das Dienstauto zum Beispiel auch für private Fahrten nutzt, muss diesen "geldwerten Vorteil", also das eingesparte Privatauto, versteuern. Grundsätzlich kann man sagen: Je preisgünstiger der Dienstwagen und je weniger private Fahrten, desto niedriger die Steuerbelastung für den Arbeitnehmer – und desto lohnender das Firmenauto.
Beim Firmenwagen ist das Unternehmen der Fahrzeughalter, am Steuer aber sitzt der Mitarbeiter. Welche Besonderheiten sind hier versicherungstechnisch zu beachten?
Auch ein Firmenwagen braucht natürlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Größere Unternehmen erhalten dabei – je nach Größe des Fuhrparks – oft maßgeschneiderte Konditionen. Steht der Wagen dem Mitarbeiter ausschließlich alleine zu und darf er ihn auch privat nutzen, kann es sich für ihn lohnen, seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt in die Versicherung einzubringen: So entwickelt sich bei schadenfreiem Verlauf der Beitragssatz positiv auch wenn der Mitarbeiter länger als zehn Jahre keinen Privatwagen versichert hat – nach diesem Zeitraum würden seine "Prozente" sonst nämlich verfallen. Wichtig ist bei einer solchen Regelung eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Versicherer vorgelegt werden muss. Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht auf das Firmenfahrzeug übertragen möchte, kann ihn notfalls auch "retten", indem er ihn zwischenzeitlich etwa seinem Ehepartner überlässt.
Und was passiert, wenn der Dienstwagenfahrer verunglückt oder einen Schaden am Fahrzeug verursacht? Wie ist beim Firmenauto die Haftung geregelt?
Das kommt maßgeblich auf die Vertragsgestaltung zwischen Halter und Fahrer an: Wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter den Wagen auch privat nutzen darf, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch Schäden bezahlen, die im Urlaub passiert sind oder während der Partner des Mitarbeiters am Steuer saß. Problematisch kann es bei einem selbst verschuldeten Unfall werden: Da Dienstwagen üblicherweise vollkaskoversichert sind, muss der Angestellte unter Umständen die Selbstbeteiligung übernehmen, üblicherweise bis zu einem halben Monatsgehalt. Da die Vollkaskopolice im Fall eines Totalschadens häufig nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens ersetzt, sollten Arbeitnehmer beim Firmenwagen zudem auf eine Unterdeckungsschutz-Versicherung bestehen. Eine wichtige Rolle spielt schließlich die Frage, ob der Mitarbeiter den Unfall fahrlässig verursacht hat. Saß er zum Beispiel volltrunken oder mit dem Handy in der Hand am Steuer, kann er für den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit voll in Haftung genommen werden.